zurück zur Übersicht Tierfalle 15.05.2020 von Gert S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage. Unser Nachbar, ein alter Mann, hat an seinem Hoftor ein Netz installiert. Sinn des Netzes: das Überspringen von streunenden beziehungsweise frei laufenden Katzen zu verhindern. Dieses Netz ist allerdings unfachmännisch angebracht und stellt somit eine erhebliche Gefahr für frei laufende Katzen, Vögel oder anderes über Mauern klettern oder springendes Getier, dar! Was kann man dagegen unternehmen, bevor ein Tier zu Schaden kommt, denn diese Vorrichtung ist eine richtige Tierfalle! Mit freundlichen Grüßen Gert S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Anbringen/Benutzen solcher Netze gibt, muss das Tierschutzgesetz (TierSChG ) herangezogen werden. Gemäß § 13 Absatz 1 TierSchG ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie so oft sieht dieser Paragraf jedoch auch Ausnahmen davon vor. Den gesamten Gesetzestext finden Sie nebenstehend in der Rubrik “Wichtige Gesetze“. Da Sie jedoch schreiben, dass es sich um Ihren Nachbarn handelt und Sie daher zwangsläufig mit ihm „zurecht kommen“ müssen, versuchen Sie wenn möglich, in einem Gespräch mit dem Herrn klären, ob ihm die Gefahren durch das nicht fachgerecht angebrachte Netz überhaupt bewusst sind bzw. ihn bitten es richtig zu befestigen. Sollte er sich uneinsichtig zeigen, könnten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte um Überprüfung wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Anbringen/Benutzen solcher Netze gibt, muss das Tierschutzgesetz (TierSChG ) herangezogen werden. Gemäß § 13 Absatz 1 TierSchG ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie so oft sieht dieser Paragraf jedoch auch Ausnahmen davon vor. Den gesamten Gesetzestext finden Sie nebenstehend in der Rubrik “Wichtige Gesetze“. Da Sie jedoch schreiben, dass es sich um Ihren Nachbarn handelt und Sie daher zwangsläufig mit ihm „zurecht kommen“ müssen, versuchen Sie wenn möglich, in einem Gespräch mit dem Herrn klären, ob ihm die Gefahren durch das nicht fachgerecht angebrachte Netz überhaupt bewusst sind bzw. ihn bitten es richtig zu befestigen. Sollte er sich uneinsichtig zeigen, könnten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte um Überprüfung wenden.