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Scheidungs-Hunde / wer darf die Hunde behalten

von Tatsiana S.

Liebe Frau Fries, ich bin frisch getrennt, lasse mich scheiden und wohne aktuell im Frauenhaus. Mein Ehemann hat mich misshandelt und es läuft aktuell eine Strafanzeige gegen ihn. Ich werde zeitnah in eine eigene Wohnung oder in einen Haus mit dem Garten umziehen. Wir haben zwei Hunde, zwei Labrador Rüden, 12,5 und 6,5 Jahre alt. Aktuell sind diese bei meinem Ehemann, da die Hunde im Frauenhaus nicht erlaubt sind. Der Ältere war ein Geschenk für den Sohn gewesen, der bereits allerdings auch ausgezogen ist. Ich war und bin die Bezugsperson für den Hund und habe eine ganz besondere Bindung mit ihm. Er sieht nicht mehr so gut, hat Allergien sowie eine Krebserkrankung und ist pflegebedürftig. Die Pflege für ihn habe ich fast vollständig alleine übernommen. Der Kaufvertrag und die Versicherung laufen auf den Namen des Ehemanns. Der junge Labrador wurde von mir aus einem Tierheim genommen und „adoptiert“. Der Vertrag war in meinem Namen abgeschlossen, allerdings liegt mir dieser aktuell nicht vor (alle Unterlagen sind bei dem Mann in der Wohnung geblieben). Die Versicherung läuft auf Ehemann seine Name. Er war oft gegenüber den Hunden aggressiv und tat ihnen manchmal weh. Ich kann das allerdings nicht beweisen. Wir haben uns möglichst gemeinsam um die Hunde gekümmert auch die Futter- und Tierarzt-Kosten geteilt. Er bestreitet das allerdings, betrachtet die Hunde als eigene und will diese mir nicht abgeben. Er fordert eine Gerichtsentscheidung was Hunde angeht und will mich dadurch vermutlich noch mehr verletzen. Welche Chancen habe ich die Hunde zurückzubekommen? Welche Fakten werden bei einer Gerichtsverhandlung (falls dazu kommen wird) für mich sprechen? Ich bin berufstätig, arbeite aktuell überwiegend im Homeoffice, verdiene gut. Er ist von 7:00 bis 18:00/19:00 beruflich unterwegs. Mittags kann manchmal seine Mutter, bei der er wohnt bzw. wir auch gemeinsam zur Miete gewohnt haben, die Hunde in den Garten bringen. Sie ist allerdings schon alt, schafft die Treppen hoch in die Wohnung nicht immer und die Hunde bleiben dann lange alleine. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und Unterstützung. Beste Grüße.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Wenn Sie sich gar nicht mit ihm einigen können, müsste letztlich im Zuge einer Scheidung das Familiengericht nicht nur ein mögliches Sorge- und Besuchsrecht für Kinder, Unterhaltsfragen sondern auch die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen, falls die getrennten Eheleute sich darüber nicht einigen konnten. Obgleich Tiere keine Sachen sind, werden sie im Scheidungsrecht nach den Regelungen über den Hausrat in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz behandelt.
Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung anlässlich einer Scheidung gibt, muss das Gericht auch über den Hund oder die Katze entscheiden. Zunächst wird geprüft ob sie beide Gemeinschaftseigentümer des jeweiligen Hundes sind oder ob einer von Ihnen Alleineigentümer ist. Liegt ein Gemeinschaftseigentum vor, wird das Gericht einen von Ihnen beiden das Alleineigentum zu, der dem anderen im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen muss. Um in Ihrem Einzelfall Argumente für den Erhalt bzw. den Zuspruch der Hunde an Sie zu finden, sollten Sie die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013 (15 UF 143/12) einsehen.
Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf am besten an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht.
 

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