zurück zur Übersicht Besitz der Katzen nach Trennung 25.05.2020 von Nathalie S. Hallo, mein Freund und ich haben uns getrennt. Davor haben wir gemeinsam zwei Katzen bei einer Züchterin geholt. Wir haben beide bezahlt, jedoch nichts unterschrieben. Jeder hat die Hälfte der Katzen und des Zubehörs bezahlt. Nach der Trennung hat er mir mündlich beide Katzen zugesprochen und ich habe direkt seinen Anteil an ihn zurückgezahlt. Nun hat er seine Meinung geändert und verlangt eine oder beide Katzen. Aber da ich ja schon sein Geld zurück gezahlt habe, sind sie doch in meinem Besitz? Kann er einfach seine Meinung ändern? Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die beiden Katzen ursprünglich gemeinsam gekauft und bezahlt haben, waren Sie jeweils zur Hälfte Gemeinschaftseigentümer der Katzen. Indem er Ihnen anläßlich der Trennung die Katzen mündlich zugesprochen hat, Sie ihm seinen Eigentumsanteil bereits vollständig ausgezahlt haben und sich die Katzen bei Ihnen, also in Ihrem Besitz befinden, dürften Sie Alleineigentümerin der beiden Katzen geworden sein. Da sich aus Ihrer kurzen Schilderung kein Rücktrittsrecht oder ähnliches ergibt, könnte er die Übereignung auch nicht nachträglich einfach rückgängig machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die beiden Katzen ursprünglich gemeinsam gekauft und bezahlt haben, waren Sie jeweils zur Hälfte Gemeinschaftseigentümer der Katzen. Indem er Ihnen anläßlich der Trennung die Katzen mündlich zugesprochen hat, Sie ihm seinen Eigentumsanteil bereits vollständig ausgezahlt haben und sich die Katzen bei Ihnen, also in Ihrem Besitz befinden, dürften Sie Alleineigentümerin der beiden Katzen geworden sein. Da sich aus Ihrer kurzen Schilderung kein Rücktrittsrecht oder ähnliches ergibt, könnte er die Übereignung auch nicht nachträglich einfach rückgängig machen.