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Katzendiebstahl?

von Rita B.

Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries, am 30. Dezember 2019 hat ein Verein bei mir nicht nur Hausfriedensbruch begangen, sondern auch Katzendiebstahl... Zuerst bin ich am 27. Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe dort mit meinen Katzen, nur 2 Tage zusammen verbracht - bis ich dann durch die Notaufnahme für paar Tage ins Krankenhaus gekommen bin. Der Verein hat dann durch meine Mutter, die dazu nicht berechtigt war, alle meine  Katzen mitgenommen. Es waren 5 große Katzen und 8 kleine Katzen (Hobbyzucht) Zuerst hat dieser Verein praktisch versucht, meine Cousins, die für die Versorgung meiner Katzen zuständig waren - an der Nase herumzuführen bzw. sie zu überzeugen. Meine Cousins haben jedoch sofort verstanden, was Sache ist, dass die praktisch alle meine Katzen haben wollten und wollten mit den Leuten dann auch nichts mehr zu tun haben. Aber diese Menschen waren hartnäckig und haben dann auch noch mit meiner Mutter Kontakt aufgenommen. Das war für sie praktisch auch ein leichtes Spiel, meine Mutter hereinzulegen, denn meine Mutter kennt sich mit deutschen Gesetzen nicht aus und weiß nicht einmal, dass ein Verein eigenständig & ohne die Erlaubnis vom Veterinäramt, Katzen mitnehmen darf. Meine Mutter wollte nicht, dass diese Menschen alle meine Katzen mitnehmen, aber die haben ihr praktisch zugesichert, dass sie meine Katzen kastrieren würden und die Hälfte meiner Katzen mir wieder zurückgeben würden. (Obwohl 2 meiner Kater bereits schon kastriert waren - wurden auch sie nicht verschont...) Sie meinten dann auch, dass sie die kleinen Katzen in Zusammenarbeit mit mir auch noch vermitteln würden und ich dafür noch Geld bekommen würde. (Obwohl ich meine kleinen Katzen selbst vermitteln wollte, schließlich hatte ich viele Anfragen bei eBay Kleinanzeigen) Als ich dann nur einmal in diesem Tierheim angerufen habe, um sich wegen meinen Katzen zu informieren, hat die Tierheim-Leitung mir sofort gedroht, dass wenn ich noch einmal dort anrufen sollte oder etwas wegen meinen Katzen unternehmen würde, um sie wieder zurückzubekommen - dass sie das dann so macht, dass ich keine einzige Katze wieder zurückbekomme und wenn ich Glück habe - dann nur 2 und erst nach Platzkontrolle - und wenn ich Pech habe meinte sie, dann bekomme ich keine einzige Katze mehr zurück. Mein Vermieter erlaubt nur 3 Katzen und mein Rechtsanwalt möchte Klage jetzt einreichen, weil die ihm nur 2 Katzen von mir zurückgegeben haben und auch nur diese, die sie nicht so schnell vermitteln konnten. Meine Frage wäre jetzt: Wie viele Katzen darf ich durch das Gericht zurückverlangen? Darf ich z.B. alle Katzen zurückverlangen, dass man mir die Zeit gibt, die kleinen Katzen (die jetzt groß sind) zu vermitteln?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie die Katzen, die aus Ihrer Wohnung geholt wurden zurückhaben möchten, geht es rechtlich gesprochen um Ihre Herausgabeansprüche aus Eigentum. Die Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an sich schon sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten des Falles ab. In Ihrem Fall kommt erschwerend hinzu kommt, dass Ihre Mutter mit der Abholung der Katzen offenbar einverstanden war (sei es aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung) und dass ein Teil der Katzen offenbar schon vermittelt ist. Wichtig für die Prüfung der Erfolgsaussichten ist auch, ob ein Veterinäramt involviert ist, es also eine Verfügung o.ä. gibt bzw. aus welchem Grund sich der Verein überhaupt an Ihre Cousins gewandt hat. Wenn die rechtliche Prüfung ergibt, dass Sie nach wie vor Eigentümerin der Katzen sind und einen Herausgabeanspruch haben, ist auch zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben für die Katzen, die bereits vermittelt wurden und daher nicht mehr an Sie zurückgegeben werden können und hinsichtlich der Kitten ist zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung des entgangenen Verkaufserlöses haben könnten.  
Da Ihr Fall sehr kompliziert erscheint und an dieser Stelle leider keine Einschätzung möglich ist, ist es gut, dass Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
 

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