zurück zur Übersicht Zweithund - Begründung Vermieter 05.06.2020 von Jennifer G. Guten Tag, ich habe im Mietvertrag die Klausel stehen, dass Hunde nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Vor Einzug hatte ich die mündliche Zustimmung des Vermieters zur Mehrhundehaltung. Der Ersthund ist vor 1 1/2 Jahren eingezogen. Es gibt zwei Mietparteien. Bisher durfte der Hund sich frei auf dem Grundstück bewegen. Der andere Mieter hat sich nie deswegen beschwert. Nun möchte ich einen Zweithund und der Tierschutzverein möchte eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Diese habe ich nun angefragt und folgende Antwort bekommen: Der Ersthund ist ab sofort auf dem Grundstück an kurzer Leine zu führen. Dies aufgrund der Sorgfaltspflicht des Vermieters. Unter diesen Bedingungen wäre die Anschaffung eines Zweithundes nicht sinnvoll. Ich habe daraufhin den Vorschlag gemacht, dass eine schriftliche Vereinbarung gemacht wird mit folgenden Inhalten: Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf das Grundstück. Bei Anwesenheit des anderen Mieters oder anderen Personen, die nicht zu mir gehören, werden Hunde angeleint (ich kann rechtzeitig sehen und reagieren, wenn jemand durch das Tor auf das Grundstück möchte). Hinterlassenschaften der Hunde werden natürlich unverzüglich beseitigt. Daraufhin erhielt ich nunmehr die kurze Antwort: "Wir haben uns gegen einen zweiten großen Hund entschieden". Darf die Anschaffung eines Zweithundes wirklich verneint werden? Könnte der andere Mieter seine Miete deswegen mindern? Ich achte sehr darauf, dass niemand durch meinen Hund belästigt wird. Es wird nur wenig gebellt (eigentlich nur bei Klingel). Ich gehe 2x die Woche zur Hundeschule. Vielen Dank! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da das geschilderte Verhalten Ihres Vermieters etwas widersprüchlich und überraschend ist, nehme ich an, dass es entweder zwischen Ihnen und dem anderen Mieter und/oder dem Vermieter wegen des Hundes schon mal Streitigkeiten oder ähnliches gab (bzw. die anderen Mieter sich ärgern ohne mit Ihnen darüber zu sprechen), da er die Mehrhundehaltung zunächst erlaubt hat und dann die Bitte auf Zustimmung zur Haltung eben jenes Zweithundes nicht nur ablehnt, sondern zusätzlich auch mit der Aufforderung den vorhandenen Hundes an der kurzen Leine zu führen verbindet. Um also bewerten zu können, ob Sie einen Anspruch gegen den Vermieter auf Erteilung der Genehmigung zur Haltung des Zweithundes haben, müssen die Einzelheiten und der gesamte Sachverhalt bekannt sein und auch Ihre bisherige Korrespondenz mit dem Vermieter, da er Ihnen anscheinend nicht generell die Haltung eines zweiten Hundes verweigert hat, sondern „nur“ einen weiteren großen Hund. Sollte kein Kompromiss oder eine gütliche Lösung möglich sein, lassen Sie sich Sie entweder von dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da das geschilderte Verhalten Ihres Vermieters etwas widersprüchlich und überraschend ist, nehme ich an, dass es entweder zwischen Ihnen und dem anderen Mieter und/oder dem Vermieter wegen des Hundes schon mal Streitigkeiten oder ähnliches gab (bzw. die anderen Mieter sich ärgern ohne mit Ihnen darüber zu sprechen), da er die Mehrhundehaltung zunächst erlaubt hat und dann die Bitte auf Zustimmung zur Haltung eben jenes Zweithundes nicht nur ablehnt, sondern zusätzlich auch mit der Aufforderung den vorhandenen Hundes an der kurzen Leine zu führen verbindet. Um also bewerten zu können, ob Sie einen Anspruch gegen den Vermieter auf Erteilung der Genehmigung zur Haltung des Zweithundes haben, müssen die Einzelheiten und der gesamte Sachverhalt bekannt sein und auch Ihre bisherige Korrespondenz mit dem Vermieter, da er Ihnen anscheinend nicht generell die Haltung eines zweiten Hundes verweigert hat, sondern „nur“ einen weiteren großen Hund. Sollte kein Kompromiss oder eine gütliche Lösung möglich sein, lassen Sie sich Sie entweder von dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.