zurück zur Übersicht

Überlassungsvertrag

von Sandra H.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor kurzem einen Standard Überlassungsvertrag vom Tierschutzverein unterschrieben, wo unser Hund dann weitervermittelt werden sollte. Auf diesem Vertrag, der per Mail kam, habe nur ich unterschrieben, es war keine Unterschrift vom Tierschutzverein darauf. Den Vertrag habe ich dann per Post an den Verein geschickt und am Folgetag wurde mir eine passende Pflegestelle genannt, die sich aber nach Besuch dort als in meinen Augen ungeeignet darstellte, so dass ich unseren Hund wieder mitgenommen habe. Jetzt will der Verein unseren Hund sofort haben und sagt, dass ich nicht mehr Eigentümer von meinem Hund sei. Ich habe den Vertrag 1 Tag später widerrufen und es kam noch am selben Abend der Tierschutzverein und wollte meinen Hund abholen, was ich verweigerte, dann haben sie die Polizei gerufen, die allerdings meinen Hund zum Glück nicht mitgenommen hat und hier keine Handhabe hatte. In meinen Augen ist der Vertrag nicht wirksam, da ich ihn 1 Tag später widerrufen habe, ich möchte nun doch meinen Hund behalten und ihn nicht diesem Verein überlassen. Bin ich hier im Recht? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihre Schilderung entnehme ich, dass Sie Ihren Hund nicht mehr halten konnten und sich entschieden haben, ihn nicht selbst zu verkaufen/zu vermitteln, sondern ihn an den Tierschutzverein zu übergeben, damit der Verein diese Vermittlung übernimmt. Indem Sie mit dem Verein einen Überlassungsvertrag geschlossen haben, haben Sie rechtlich gesprochen, den Eigentumsübergang von Ihnen auf den Verein erklärt, sodass der Verein zunächst einen Herausgabeanspruch gegen Sie hätte. Da Sie schreiben, dass Sie den Hund nun doch behalten möchten und den Vertrag „widerrufen“ haben, muss geprüft werden, ob dieser wirksam ist, da es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen könnte. Dies ist jedoch nur für „Fernabsatzverträge“ vorgesehen, also Bestellungen im Internet, Versandhauskatalog u.ä., da man die gekaufte Ware vor Kauf nicht in Augenschein nehmen kann. Ob Ihr Überlassungsvertrag also einen solchen Fernabsatzvertag darstellt und Ihr Widerruf tatsächlich wirksam ist, müsste anhand des unterschriebenen Vertrages und der Einzelheiten geprüft werden.
Sollten Sie mit dem Verein jedoch persönlichen Kontakt gehabt haben und demnach kein 14-tägiges Widerrufsrecht gegeben sein, müsste geprüft werden, ob Ihr Widerruf stattdessen ein wirksamer Rücktritt vom Vertrag war und gegen einen Herausgabeanspruch des Vereins spricht.
Da ohne Einsicht in den Vertrag und ohne Kenntnis aller Einzelheiten eine Bewertung leider nicht möglich ist, wenden Sie sich spätestens, wenn Sie Post von einem Anwalt oder einem Gericht erhalten und zur Herausgabe aufgefordert werden, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung