zurück zur Übersicht Hundegebell 08.06.2020 von Mona-Lisa B. Sie haben den Betreff vermutlich schon in einigen Fragen gelesen, ich konnte jedoch zu meinem Problem keine passende Antwort finden. Wir halten mittlerweile seit über 20 Jahren Hunde (es waren höchstens 2 auf einmal, dazu kleine Dackel) und wohnen in einer Doppelhaushälfte. Unsere Nachbarn sind nach uns eingezogen (auch mit Hund und mit der Kenntnisnahme, dass wir Hunde halten). Nun ist unsere Hündin im Januar gestorben und wir haben vor drei Wochen einen Neuzugang aus dem Tierheim (auch Dackel). Sie muss sich noch umgewöhnen und bellt manchmal, wenn sie draußen was bemerkt oder wenn einer von unserer Familie nach Hause kommt. Außerhalb des Hauses bellt sie nicht. Seit Januar ist uns aufgefallen, dass der Nachbarshund auffällig viel bellt, was uns bisher nicht sonderlich interessiert hat. Nun ist es so, dass unsere Hündin teilweise auf dieses Gebell auch mit Gebell antwortet. Aber da es beides kleine Hunde sind, ist dies für uns keine wirkliche Lärmbelästigung. Nun wurden wir sehr aggressiv vom Nachbarn angegangen, dass sie den Tierschutz anrufen würden wenn unsere Hündin weiterhin so bellt, was in unseren Augen mehr als nur übertrieben ist, zumal wir selbst aktiv im Tierschutz sind und noch nie gehört haben, dass wegen Hundegebell in den eigenen vier Wänden sowas eingeleitet werden kann. Sie haben sich des weiteren darüber beschwert, dass unsere alte Hündin immer gebellt hätte (was gar nicht sein kann, da sie in ihrem letzten Jahren taub war und von Geräuschen nichts mehr wahrgenommen hat). Außerdem hat uns die Frau vor Jahren erzählt, dass sie mit ihrem Hund zum Hundepsychologen gehen und ihn sogar in einen Käfig einsperren, was für uns mehr als nur verwerflich ist! Nach dem Sachverhalt sind hier meine Fragen: Können die Nachbarn überhaupt rechtliche Schritte einleiten? Und wie können wir uns evtl. davor schützen? Mit freundlichem Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hundebellen ist oft der Anlaß für nachbarschaftliche Streitigkeiten. Ob man das Bellen als störend empfindet bzw. ab welcher Lautstärke/Dauer ist sehr unterschiedlich und auch als ausgesprochener Hundefreund kann Hundegebell unerträglich sein. Auch wenn es sich bei den beiden um einen Teufelskreis zu handeln scheint, so steht doch rein tatsächlich betrachtet fest, dass beide Hunde bellen und dass Ihre Nachbarn sich gestört fühlen. Theoretisch bestünde für beiden Seiten ein Unterlassungsanspruch gegen den anderen auf Unterlassung der Lärmbelästigung durch den jeweils anderen Hund. Die konkreten Erfolgsaussichten können an dieser Stelle nicht bewertet werden. Da aber wahrscheinlich alle Beteiligten unter dem Gebell leiden, inklusive der Hunde und gerade in der Nachbarschaft eine friedliche Lösung besser als ein gewonnenen Rechtsstreit wegen Lärmbelästigung ist, sollten Sie zunächst versuchen, das Gespräch zu suchen. Da in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Tiere oft nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen, könnte ich mir vorstellen, dass dies vielleicht auch Ihrem Fall so ist und z.B. mithilfe des/der zuständigen Schiedsmanns/Schiedsfrau oder einem/r Mediator/in der Konflikt gelöst werden könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hundebellen ist oft der Anlaß für nachbarschaftliche Streitigkeiten. Ob man das Bellen als störend empfindet bzw. ab welcher Lautstärke/Dauer ist sehr unterschiedlich und auch als ausgesprochener Hundefreund kann Hundegebell unerträglich sein. Auch wenn es sich bei den beiden um einen Teufelskreis zu handeln scheint, so steht doch rein tatsächlich betrachtet fest, dass beide Hunde bellen und dass Ihre Nachbarn sich gestört fühlen. Theoretisch bestünde für beiden Seiten ein Unterlassungsanspruch gegen den anderen auf Unterlassung der Lärmbelästigung durch den jeweils anderen Hund. Die konkreten Erfolgsaussichten können an dieser Stelle nicht bewertet werden. Da aber wahrscheinlich alle Beteiligten unter dem Gebell leiden, inklusive der Hunde und gerade in der Nachbarschaft eine friedliche Lösung besser als ein gewonnenen Rechtsstreit wegen Lärmbelästigung ist, sollten Sie zunächst versuchen, das Gespräch zu suchen. Da in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Tiere oft nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen, könnte ich mir vorstellen, dass dies vielleicht auch Ihrem Fall so ist und z.B. mithilfe des/der zuständigen Schiedsmanns/Schiedsfrau oder einem/r Mediator/in der Konflikt gelöst werden könnte.