zurück zur Übersicht Betrug, Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz? 12.06.2020 von Marianna E. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Nachfrage zu folgender Sache: Meine Frau hat über ein Internetportal Kontakt zu einer Frau hergestellt, die Mischlingswelpen verkaufte. Daraufhin sind wir zu einem Treffen mit ihr gefahren und haben zwei kleine Welpenmädchen angeschaut und auch direkt eines davon gekauft. Leider ist dieses Tier nun nach einer Woche gestorben, weil es nicht ordnungsgemäß geimpft war. Die Verkäuferin hat uns das aber gesagt, dass die Tiere geimpft seien und hat uns eine Arztrechnung überlassen (die leider veraltet war, was wir erst später gemerkt haben). Sie hat uns im Nachhinein auch ein Foto des angeblichen Impfpasses per Mail geschickt und der angebliche Impfpass sollte per Post kommen (ist er bisher nicht). Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht. Wir waren zugegebenermaßen sehr blauäugig, weil wir das Tier direkt sehr ins Herz geschlossen hatten. Wie auch immer, das lässt sich so nicht mehr rückgängig machen. Dennoch würden wir gerne Maßnahmen ergreifen, die Verkäuferin auf irgendeine Weise zur Rechenschaft zu ziehen. Es geht uns nicht ums Geld, sondern darum, zu verhindern, dass die Verkäuferin weiterhin auf diese Art Tiere missbraucht, um Geld zu machen. Können sie uns dahingehend weiterhelfen oder Tipps geben, was wir jetzt machen können?! Vielen Dank für ihre Unterstützung. Mit den besten Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere sehr, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihres Welpen an mich wenden müssen. Da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass die Verkäuferin die Krankheit kannte bzw. hätte erkennen können/müssen bzw. dass die Käufer mit falschen Angaben und fehlenden Ausweisen zum Kauf kranker Tiere animiert werden sollen. Um zu prüfen, ob dieser Nachweis geführt werden kann und ob sich daraus ein strafrechtliches Verhalten oder die Notwendigkeit das zuständige Veterinäramt einschalten ergibt, müssen zunächst die Einzelheiten in einem vertraulichen Beratungsgespräch geklärt werden. Auch wenn Sie schreiben, dass es nicht „um´s Geld“ geht, möchte ich dennoch etwas zu Ihrem Schadensersatzanspruch schreiben. Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn das Gesetz schreibt für einen Vertragstyp Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vor, wie z.B. beim Kauf eines Hauses. Dennoch sollte man gerade bei einem Kaufvertrag über ein Haustier zur Klarheit und zu Beweiszwecken schriftlich festhalten. In Ihrem Fall haben Sie sich offensichtlich mit der Verkäuferin darüber geeinigt, dass das Eigentum an dieser speziellen Hündin übergehen soll und dass ein bestimmter Kaufpreis dafür gezahlt werden soll. Da die Hündin auch übergeben wurde, dürfte der Vertrag wirksam zustande gekommen sein. Aus diesem Kaufvertrag ergeben sich nun für Sie als Käufer Gewährleistungsrechte, da die Hündin offensichtlich so krank übergeben wurde, dass sie bereits nach einer Woche verstarb. Daher sollte ein Rücktritt vom Kaufvertrag und ein Zahlungsanspruch in Höhe der entstandenen Kosten (Tierarztrechnung, Fahrtkosten zum Tierarzt, Kaufpreis) geprüft werden. Lassen Sie sich von dem Tierarzt zum Nachweis die Todesursache bescheinigen. Sofern noch nicht geschehen, könnten Sie die Verkäuferin z.B. schriftlich auffordern Ihnen den entstandenen Schaden (Tierarztkosten und Fahrtkosten, Kaufpreis) zu ersetzten und eine Zahlungsfrist setzten. Benennen Sie ein konkretes Datum und kündigen Sie weitere rechtliche Schritte an. Zu Beweiszwecken sollten Sie dieses Schreiben per Einschreiben versenden. Sollte sie sich weigern, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko eines Prozesses beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere sehr, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihres Welpen an mich wenden müssen. Da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass die Verkäuferin die Krankheit kannte bzw. hätte erkennen können/müssen bzw. dass die Käufer mit falschen Angaben und fehlenden Ausweisen zum Kauf kranker Tiere animiert werden sollen. Um zu prüfen, ob dieser Nachweis geführt werden kann und ob sich daraus ein strafrechtliches Verhalten oder die Notwendigkeit das zuständige Veterinäramt einschalten ergibt, müssen zunächst die Einzelheiten in einem vertraulichen Beratungsgespräch geklärt werden. Auch wenn Sie schreiben, dass es nicht „um´s Geld“ geht, möchte ich dennoch etwas zu Ihrem Schadensersatzanspruch schreiben. Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn das Gesetz schreibt für einen Vertragstyp Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vor, wie z.B. beim Kauf eines Hauses. Dennoch sollte man gerade bei einem Kaufvertrag über ein Haustier zur Klarheit und zu Beweiszwecken schriftlich festhalten. In Ihrem Fall haben Sie sich offensichtlich mit der Verkäuferin darüber geeinigt, dass das Eigentum an dieser speziellen Hündin übergehen soll und dass ein bestimmter Kaufpreis dafür gezahlt werden soll. Da die Hündin auch übergeben wurde, dürfte der Vertrag wirksam zustande gekommen sein. Aus diesem Kaufvertrag ergeben sich nun für Sie als Käufer Gewährleistungsrechte, da die Hündin offensichtlich so krank übergeben wurde, dass sie bereits nach einer Woche verstarb. Daher sollte ein Rücktritt vom Kaufvertrag und ein Zahlungsanspruch in Höhe der entstandenen Kosten (Tierarztrechnung, Fahrtkosten zum Tierarzt, Kaufpreis) geprüft werden. Lassen Sie sich von dem Tierarzt zum Nachweis die Todesursache bescheinigen. Sofern noch nicht geschehen, könnten Sie die Verkäuferin z.B. schriftlich auffordern Ihnen den entstandenen Schaden (Tierarztkosten und Fahrtkosten, Kaufpreis) zu ersetzten und eine Zahlungsfrist setzten. Benennen Sie ein konkretes Datum und kündigen Sie weitere rechtliche Schritte an. Zu Beweiszwecken sollten Sie dieses Schreiben per Einschreiben versenden. Sollte sie sich weigern, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko eines Prozesses beraten lassen.