Hallo, ich habe mehr oder weniger eine rein hypothetische Frage, welche allerdings im Raum steht bei uns. Es geht um einen Punkt in einem Kaufvertrag von einem Hund. Zuerst stehen natürlich die Daten von Käufer (mir) und Verkäuferin. Dann die selbstverständlichen Tierschutzgesetze und deren Einhaltung. Dann bei Punkt 5 steht, das bei missachten der Vertraglichen Verpflichtungen, der bisherige Eigentümer berechtigt ist die unverzügliche Rückgabe zu fördern. Unter diesem Punkt haben wir deutlich vereinbart, dass es mit Nachweis erfolgen muss. Bei Punkt 6 steht dann, dass der bisherige Eigentümer sich das Rücknahmerecht vorbehält, wenn das Tier nicht mehr bei den neuen Eigentümern bleiben kann. Unter Punkt 11 steht zuletzt, dass bei Rückgabe des Hundes die gezahlte Gebühr nicht zurückgezahlt wird. Zwischen den Punkten ist die Schutzgebühr (700€) geregelt, wann gezahlt wurde und das mündliche Nebenreden keine Gültigkeit haben. Nun ist es so, die Verkäuferin musste ihn abgeben, da er mit ihrer Tochter nicht klar kam. Bei uns geht es ihm gut, wir verstoßen gegen keinen Punkt im Vertrag und kümmern uns liebevoll um Ihn. Jetzt war er wegen einer Ohrenentzündung bei meiner Mutter, da sie näher beim Arzt wohnt und dadurch weniger stress sowohl für uns als auch den Hund besteht. Meine Mutter hat sich so sehr in den kleinen verliebt, sowie er auch in sie, das wir ihr gerne die Freude machen würden und ihr den Hund weitergeben, natürlich dann auch alles vertraglich und mit Zahlung, da er uns auch gekostet hat. Da haben wir nun die Frage, ist uns das erlaubt? Kann die Frau den Hund durch das Rücknahmerecht zurücknehmen, weil er ja nicht mehr bei uns bleiben kann? Bzw. er könnte ja, es ist ja keine Zwangsabgabe, gilt das dann aber auch? Unter Punkt 4 steht auch, der bisherige Eigentümer behält sich vor, sich durch regelmäßige Nachbetreuung vom Zustand des Hundes am Ort der Haltung und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. Was heißt da genau 'Nachbetreuung'? Das hört sich nach mehr an als Nachfragen und Fotos bekommen, mehr als ob sie das Recht hat ihn zu betreuen wie es ihr passt? Wir möchten es einfach gerne vorab wissen, bevor wir in rechtliche Schwierigkeiten kommen und würden uns über Antwort freuen. Und es gäb noch eine reine Interessensfrage, da dies bei einer Freundin mal aufkam. Wenn in einem Vertrag festgehalten ist, dass nicht gezüchtet werden darf (Weibchen), diese aber wärend der Läufigkeit unabsichtlich belegt wird - von der Leine gerissen, abgehauen, männlicher Hund springt über den Zaun, was weiß ich - gibt es dann rechtliche Folgen? Danke schonmal im Vorraus.