zurück zur Übersicht Anzahlung Hundereservierung 16.06.2020 von Iyvonne M. Guten Tag, wir haben über WhatsApp eine Reservierung für einen Rüden vereinbart und über Paypal eine Anzahlung geleistet. (Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Welpe geboren 05.06) am 11.06 wurden sie geboren. Übers Internet wurde die Anzeige wieder online gestellt mit dem Hinweis fast alle Welpen seien reserviert. Bei nachfragen ob dort einer für uns bei sei, wurde uns mitgeteilt wir hätten gute Chancen, wir waren ja schnell mit der Reservierung sollte denke ich klappen. Bei telefonischen Nachfragen, teilte uns die Dame nochmals mit sie hätte so viele Anfragen und müsste sich die Welpen noch mal genau anschauen und teilte plötzlich mit, dass diese ggfls auch teurer werden könnten. Sie würde am nächsten Tag Bilder schicken und man sollte sich die Welpen da anschauen. Dies passierte jedoch nicht. Auf unsere Bitten und unsere Anzahlung zurückzugeben da uns dies zu unsicher ist, wurde gesagt es sei nix unsicher. Jedoch hat die Dame am Telefon schon was von 4 vermittelten Hunden erzählt. Jedoch hat man weder eine Info konkret zu den Welpen erhalten noch wann man diese besuchen könne und ich möchte ja keinen Welpen der mir einfach zu geteilt wird. Weiter sagte sie sie habe mehr Interessenten als Welpen, sodass sie sowieso welchen absagen müsste. Letztlich waren wir mit diesem hin und her und nicht klaren Aussagen nicht zufrieden. Können wir unsere Anzahlung zurück erhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie aufgrund des Verhaltens der Verkäuferin keinen Hund mehr von ihr kaufen und die Anzahlung erstattet haben möchten, ist zu prüfen, ob zwischen Ihnen bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (was jedoch fraglich ist, da der weder der konkrete Hund und anscheinend auch der Kaufpreis noch nicht fest vereinbart war) und wenn ja ob Sie von diesem zurücktreten können. Leider ist Ihre Schilderung zu kurz um sich einen Eindruck zu machen und auch die Verkaufsanzeige und der gesamte WhatsApp-Verlauf müssten eingesehen werden, so wäre z.B. wichtig zu wissen, ob Sie die Verkäuferin besucht oder ob bisher alles nur per WhatsApp geregelt wurde, ob es sich um eine Züchterin oder eine Privatverkäuferin handelte, usw. Falls Sie bisher die Rückzahlung nicht ausdrücklich gefordert haben, sollten Sie dies nachholen, eine Frist 14-tätige Frist setzen und sich weitere Schritte vorbehalten. Sollte die Verkäuferin sich weiterhin weigern, lassen Sie sich über die Rechtslage und sinnvollen weiteren Schritte anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie aufgrund des Verhaltens der Verkäuferin keinen Hund mehr von ihr kaufen und die Anzahlung erstattet haben möchten, ist zu prüfen, ob zwischen Ihnen bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (was jedoch fraglich ist, da der weder der konkrete Hund und anscheinend auch der Kaufpreis noch nicht fest vereinbart war) und wenn ja ob Sie von diesem zurücktreten können. Leider ist Ihre Schilderung zu kurz um sich einen Eindruck zu machen und auch die Verkaufsanzeige und der gesamte WhatsApp-Verlauf müssten eingesehen werden, so wäre z.B. wichtig zu wissen, ob Sie die Verkäuferin besucht oder ob bisher alles nur per WhatsApp geregelt wurde, ob es sich um eine Züchterin oder eine Privatverkäuferin handelte, usw. Falls Sie bisher die Rückzahlung nicht ausdrücklich gefordert haben, sollten Sie dies nachholen, eine Frist 14-tätige Frist setzen und sich weitere Schritte vorbehalten. Sollte die Verkäuferin sich weiterhin weigern, lassen Sie sich über die Rechtslage und sinnvollen weiteren Schritte anwaltlich beraten.