zurück zur Übersicht Katze in Mietwohnung 15.09.2009 von Claudia G. Sehr geehrte Damen und Herren, da ich bald umziehen möchte, stellt sich mir die Frage, fällt die Katze als Haustier unter das Kleintiergesetz oder nicht!? Mir sagte mal eine Wohnungsmaklerin, dies wäre so. Im Internet kann ich aber nichts wirklich aussagekräftiges darüber finden. In einem Forum habe ich entdeckt, dass etwas zu diesem Thema mal in einem Tasso Newsletter geschrieben wurde...von wegen die größten Mietirrtümer. Wie sieht es aus damit? Im Mietvertrag steht das übliche, von wegen Kleintiere ohne Zustimmung erlaubt. Bin jetzt etwas verunsichert. Der Vermieter sagte, dass wohl in der Hausordnung, die ich aber bisher nicht gesehen habe, Tierhaltung verboten wäre. Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um einen Missverständnis vorzubeugen, in Deutschland gibt es kein Kleintiergesetz. Der Begriff „Kleintierhaltung“ stammt aus der Rechtsprechung, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die etwas zur Katzenhaltung in einer Mietwohnung sagt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die “Kleintierhaltung“ in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Ob Katzen auch darunter fallen, ist in der Rechtsprechung bisher nicht geklärt. Die ergangenen Urteile sind zum Teil widersprüchlich. Bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich die Hausordnung zeigen lassen. Klären Sie die Frage der Katzenhaltung mit dem Vermieter und verlassen sich nicht auf die Aussage der Maklerin. Sollte der Vermieter Ihnen die Katzenhaltung erlauben, bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um einen Missverständnis vorzubeugen, in Deutschland gibt es kein Kleintiergesetz. Der Begriff „Kleintierhaltung“ stammt aus der Rechtsprechung, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die etwas zur Katzenhaltung in einer Mietwohnung sagt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die “Kleintierhaltung“ in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Ob Katzen auch darunter fallen, ist in der Rechtsprechung bisher nicht geklärt. Die ergangenen Urteile sind zum Teil widersprüchlich. Bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich die Hausordnung zeigen lassen. Klären Sie die Frage der Katzenhaltung mit dem Vermieter und verlassen sich nicht auf die Aussage der Maklerin. Sollte der Vermieter Ihnen die Katzenhaltung erlauben, bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung.