zurück zur Übersicht Der Hund von Freunden 17.06.2020 von Marco J. Freunde von uns haben seit 2 Jahren eine Hündin von einer damals guten Freundin übernommen, weil sie sich nicht um den Hund kümmern konnte und zudem auch ins Gefängnis musste. Jetzt zahlen sie die ganze Zeit Versicherung, Steuern, Arzt, Futter etc. der Hund läuft auch auf den Namen unserer Freunde. Jetzt nach Zwei Jahren verlangt sie die Herausgabe der Hündin. Darf sie das oder hat sie jegliches Recht verloren? Sie würden den Hund zu gerne behalten auch weil sie wissen, dass es ihr bei der alten Besitzerin nicht gut geht. Danke und Grüße Marco Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderten Umstände deuten auf eine Eigentumsübertragung auf Ihre Freunde hin, entweder mittels einer Schenkung oder durch einen Verkauf. Hinzu kommt zu Gunsten Ihrer Freunde, dass sie die Hündin bei sich, also in ihrem Besitz haben und damit gemäß § 1006 Absatz 1 BGB als Eigentümer gelten. Wenn die vorherige Halterin den Hund tatsächlich zurück bekomme möchte, müsste sie dies notfalls einklagen und entgegen der Umstände und der Eigentumsvermutung beweisen können, dass sie nach wie vor Eigentümerin der Hündin ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderten Umstände deuten auf eine Eigentumsübertragung auf Ihre Freunde hin, entweder mittels einer Schenkung oder durch einen Verkauf. Hinzu kommt zu Gunsten Ihrer Freunde, dass sie die Hündin bei sich, also in ihrem Besitz haben und damit gemäß § 1006 Absatz 1 BGB als Eigentümer gelten. Wenn die vorherige Halterin den Hund tatsächlich zurück bekomme möchte, müsste sie dies notfalls einklagen und entgegen der Umstände und der Eigentumsvermutung beweisen können, dass sie nach wie vor Eigentümerin der Hündin ist.