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Pflegestelle

von Ines G.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, eine sehr gute Bekannte, hat einen brisanten Fall, der sich durch den Tierschutzverein ereignet hat.Das Tierheim ist hierbei der Eigentümer der Katze, um diese es geht. Diese wurde meiner bekannten mit Pflegestellenvertrag überlassen. Das Tier ist sehr krank und braucht Dauerbetreuung (Diabetes und Leukose), zudem war es sehr traumatisiert bei ihr angekommen. Nach einigen Wochen der Betreuung kam dazu, dass das Tier speziell vom Tierheim zur Verfügung gestelltes Futter nicht mehr essen wollte. Dies teilte meine Bekannte mehrmals mit, bekam jedoch nur schwammige Antworten, ohne Aussagekraft. Sie holte nun Futter auf eigene Faust, was die Katze dann zwar nur teilweise fraß, aber wenigstens etwas aß.(langjährige Erfahrung mit kranken Katzen) Anfang Juni war die Katze in Folge ihrer Krankheiten, so desolat, dass meine Bekannte das Tierheim kontaktierte, um um einen Tierarzttermin zu bitten, da sie das Tier natürlich liebgewonnen hat und sich Sorgen macht. Telefonisch konnte sie keinen erreichen. 2 Tage später als jemand ans Telefon ging, wurde einen Termin für 3 Tage später erreicht. Dies hielt sie schon für sehr unangemessen, wegen der Dringlichkeit. Nun gab sie das Tier beim Tierarzt ab, durfte nicht mal mit zur Behandlung aufgrund der aktuellen Corona-Situation, und darf nun das Tier weder sehen, noch über den Gesundheitszustand Bescheid wissen, die Leiterin des Tierheimes hat eigenes nach Futter für das Tier gefragt, wann meine Bekannte es vorbeibringen könnte, da sie kein Diabetes-Futter mehr für die Katze hätten. Das wurde natürlich von meiner Bekannten bejaht und mit der Praktikatin des Tierheimes vereinbart. Auf Fragen nach dem Gesundheitszustand des Tieres kommen keine Antworten. Nur, dass sie keine Auskunft bekäme und das Tier nicht mehr zurückerhält. Dies ist nun schon 2 Wochen her, ohne schriftliche Kündigung des Vertrages oder sonst einer Rückmeldung. Anscheinend wird das Tier nun in einer kleinen Box verwahrt, anstatt es zurück auf die Pflegestelle zu geben, die sich rührend um das Tier sorgt, und überlegt, trotz finanzieller Zumutung das Tier bei sich aufzunehmen. Hat sie nun gar keine Rechte die Katze zu sehen? Muss der Pflegevertrag nicht erst gekündigt werden, aus einem wichtigen Grund? Wieso geben diese Menschen keine Auskünfte? Und wie können Sie das Tier einfach seiner gewohnten Umgebung, ohne Rückmeldung entreissen? Haben Sie Rat? Ich hoffe Sie können helfen.. mfg Ines G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich die Sorgen und das Unverständnis gut nachvollziehen kann, ist die rechtliche Situation zunächst sachlich und emotionslos zu betrachten.
Sinn und Zweck eines Pflegestellenvertrages ist, dass man (aus welchem Grund auch immer) eben kein Eigentum an dem Tier erwerben möchte/keine Vermittlung, sondern bewusst „nur“ die Pflege eines fremdes Tier übernehmen möchte (oft sogar auf eigene Kosten), mit der Folge, dass das Tier nach dem Gesetz jederzeit (§ 695 BGB) zurückgefordert werden darf, es sei denn, im Pflegestellenvertrag ist etwas anderes zur Rücknahme durch den Tierschutzverein bzw. das Tierheim des Tieres vereinbart.
In dem Fall Ihrer Freundin ist daher anhand des Pflegestellenvertrages zu prüfen, ob dort konkrete Voraussetzungen für die Kündigung des Tierheimes enthalten sind und ob das Tierheim sich daran gehalten hat. Andernfalls könnte geprüft werden, ob sie einen vertraglichen Anspruch darauf hat, dass ihr der Besitz (was nicht mit dem Eigentum des Vereins zu tun hat) wieder einzuräumen ist bzw. Auskunft über den Zustand zu erteilen ist. Hierzu müsste neben dem Vertrag auch die gesamte Korrspondenz und die Einzelheiten bekannt sein.

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