zurück zur Übersicht Welche Rechte bei mutmaßlich kranker Katze 24.06.2020 von Natalie H. Hallo, wir haben uns letzten Monat eine Rassekatze bei einem Züchter gekauft, Stammbaum und Haustierausweis liegt uns vor. Nun befürchten wir, dass wir zu blauäugig waren und Warnsignale ignoriert haben. Zum kurzen Sachverhalt, der Züchter befindet sich ca 300km von uns entfernt, als wir zur Besichtigung fuhren und das Haus betraten, empfand ich dies im Nachgang schon als recht beklemmend. (sehr sehr starker Uringeruch und unzählige Tiere jeden Alters.) Nun haben wir uns dummerweise doch für den Kauf einer dortigen Katze entschieden. Jetzt ist diese ca 3 Wochen bei uns. Sie zeigt keinerlei Putzverhalten am hinteren Körper und Rücken (auch auf Animation - den Körperbereich etwas nass machen - reagiert sie überhaupt nicht, sie bewegt sich auch recht schwankend (einen Tierarzttermin haben wir nächste Woche). Sollte sich nun rausstellen, dass das Tier tatsächlich krank ist, anstatt nur "putzfaul", wie sollten wir vorgehen? Auch im Hinblick der dortigen Situation. Mein Bauchgefühl sagt, man sollte sich an das vet. Amt dort vor Ort wenden, aber geht das so einfach mit der Aussage, dass es sehr sehr viele Tiere sind und man der Meinung ist, dass der Züchter diesen nicht mehr gerecht wird? Vielen Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das weitere Vorgehen hängt von der Diagnose des Tierarztes ab, da es rechtlich zu unterscheiden ist, ob der Mangel (also die Krankheit/die Verletzung) durch eine Behandlung behebbar ist oder ob z.B. angeborener Gendefekt, o.ä. dafür verantwortlich ist, der durch eine OP gar nicht behoben werden kann. Da die im Gesetz vorgegebene Reihenfolge unbedingt einzuhalten ist, müssen Sie bevor Sie einen OP-Termin bzw. Behandlungen vornehmen lassen, die Züchterin zuvor schriftlich zur Nachbesserung auffordern und eine zweiwöchige Frist hierzu setzen, es sei denn eine Nachbesserung ist ausgeschlossen oder es handelt sich um einen tiermedizinischen Notfall, der sofort behandeln werden muss. Wenden Sie sich daher mit dem Kaufvertrag und der Diagnose am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin und lassen sich entweder vertreten oder im Wege einer Erstberatung den nächsten Schritt erklären, um nicht einen möglichen Anspruch gegen die Züchterin allein aufgrund der fehlenden Nachbesserungsaufforderung zu verlieren. Da Sie den Eindruck haben, dass die Tiere dort nicht artgerecht gehalten werden, aufgrund der hygienischen Missstände und der Anzahl der Tiere, könnten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und Ihre Beobachtungen schildern. Wichtig ist, dass Sie zwischen Tatsachen einerseits und Ihrem persönlichen Eindruck/Ihren Schlussfolgerungen unterscheiden, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Ob und welche Maßnahmen das zuständige Veterinäramt einleitet, liegt dann im Ermessen der Behörde.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das weitere Vorgehen hängt von der Diagnose des Tierarztes ab, da es rechtlich zu unterscheiden ist, ob der Mangel (also die Krankheit/die Verletzung) durch eine Behandlung behebbar ist oder ob z.B. angeborener Gendefekt, o.ä. dafür verantwortlich ist, der durch eine OP gar nicht behoben werden kann. Da die im Gesetz vorgegebene Reihenfolge unbedingt einzuhalten ist, müssen Sie bevor Sie einen OP-Termin bzw. Behandlungen vornehmen lassen, die Züchterin zuvor schriftlich zur Nachbesserung auffordern und eine zweiwöchige Frist hierzu setzen, es sei denn eine Nachbesserung ist ausgeschlossen oder es handelt sich um einen tiermedizinischen Notfall, der sofort behandeln werden muss. Wenden Sie sich daher mit dem Kaufvertrag und der Diagnose am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin und lassen sich entweder vertreten oder im Wege einer Erstberatung den nächsten Schritt erklären, um nicht einen möglichen Anspruch gegen die Züchterin allein aufgrund der fehlenden Nachbesserungsaufforderung zu verlieren. Da Sie den Eindruck haben, dass die Tiere dort nicht artgerecht gehalten werden, aufgrund der hygienischen Missstände und der Anzahl der Tiere, könnten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und Ihre Beobachtungen schildern. Wichtig ist, dass Sie zwischen Tatsachen einerseits und Ihrem persönlichen Eindruck/Ihren Schlussfolgerungen unterscheiden, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Ob und welche Maßnahmen das zuständige Veterinäramt einleitet, liegt dann im Ermessen der Behörde.