zurück zur Übersicht Wem steht der Hund zu? 29.06.2020 von Melanie W. Hallo. Bin jetzt getrennt von meinem Freund. Er hatte vor 2 Jahren einen Hund gekauft. Ich bezahle aber Steuer, Essen, Tierarzt und stehe im Impfpass und der Chipnr. Wem steht also dem Hund zu?.... Bin auch der Meinung, dass er durch seine arbeit keine zeit für einen Hund hat. Das wäre sonst Tierquälerei.... Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Rechtlich gesprochen, steht demjenigen der Hund zu, der Eigentümer des Hundes ist. Die Prüfung des Eigentums ist allerdings sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab. Allein die Tatsache, dass Sie die Pflege und die Kosten des Hundes übernommen haben, ist kein Eigentumsnachweis, zumal Sie schreiben, dass ER sich vor 2 Jahren den Hund gekauft hat. Anhand der Einzelheiten könnte jedoch geprüft werden, ob er Ihnen Miteigentum an dem Hund übertragen hat und Sie damit beide zur Hälfte Miteigentümer des Hundes im Sinne von § 741 ff. BGB sind. Sollten Sie sich nicht einigen können, müsste letztlich ein Gericht entscheiden. Um jedoch einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden und auch wegen der Sorge, den Hund irgendwann gar nicht mehr sehen zu können, versuchen Sie wenn möglich eine Einigung zu erzielen, derart, dass er seinen Eigentumsanteil ausdrücklich auf Sie übertragt (ob per Schenkung oder gegen die Zahlung eines Geldbetrages oder Verrechnung eines Teils seiner Schulden bei Ihnen, etc.). Wie auch immer Sie sich einigen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Rechtlich gesprochen, steht demjenigen der Hund zu, der Eigentümer des Hundes ist. Die Prüfung des Eigentums ist allerdings sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab. Allein die Tatsache, dass Sie die Pflege und die Kosten des Hundes übernommen haben, ist kein Eigentumsnachweis, zumal Sie schreiben, dass ER sich vor 2 Jahren den Hund gekauft hat. Anhand der Einzelheiten könnte jedoch geprüft werden, ob er Ihnen Miteigentum an dem Hund übertragen hat und Sie damit beide zur Hälfte Miteigentümer des Hundes im Sinne von § 741 ff. BGB sind. Sollten Sie sich nicht einigen können, müsste letztlich ein Gericht entscheiden. Um jedoch einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden und auch wegen der Sorge, den Hund irgendwann gar nicht mehr sehen zu können, versuchen Sie wenn möglich eine Einigung zu erzielen, derart, dass er seinen Eigentumsanteil ausdrücklich auf Sie übertragt (ob per Schenkung oder gegen die Zahlung eines Geldbetrages oder Verrechnung eines Teils seiner Schulden bei Ihnen, etc.). Wie auch immer Sie sich einigen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient.