zurück zur Übersicht Rückkaufsvertrag ohne Rückzahlung 01.07.2020 von Lea G. Hallo liebes Team, wir haben usneren Hund wieder mit Rückkaufsrecht an die Züchterin zurück gegeben ( mit Vertrag über Rückkaufsrecht) Leider haben wir immer noch nicht den Kaufpreis zurück. Wie können wir hier vorgehen? Ist der Hund ohne zurückzahlung immer noch unser Hund? Danke für eine schnelle Rückmeldung, da wir sonst einen Anwalt einschalten müssen. Danke und Grüße Lea G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie mit der Züchterin einen weiteren Kaufvertrag geschlossen haben, in dem Sie nun die Verkäuferin sind, ergeben sich für Sie beide Rechte und Pflichten. Sie müssen den Hund zurückgeben/zurück übereignen und die Verkäuferin muss Ihnen die vereinbarte Summe zahlen. Da Sie Ihre Pflicht ja bereits erfüllt haben, können Sie Ihren Zahlungsanspruch nun (notfalls gerichtlich) durch setzen. Ob Sie bis zur Zahlung noch Eigentümerin sind, hängt davon ab, ob in dem Kaufvertrag ein entsprechender Eigentumsvorbehalt enthalten ist. Falls Sie die Züchterin noch nicht mit Frist zur Zahlung aufgefordert haben, sollten Sie dies nun schriftlich nachholen und eine konkrete Zahlungsfrist setzen und sich nach Ablauf weitere Schritte vorbehalten. Haben Sie bereits eine solche Zahlungsaufforderung versendet und ist die Frist verstrichen, befindet sich die Züchterin im Verzug und Sie könnten die entstehenden Anwaltskosten im Wege des Verzugsschadens ersetzt bekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie mit der Züchterin einen weiteren Kaufvertrag geschlossen haben, in dem Sie nun die Verkäuferin sind, ergeben sich für Sie beide Rechte und Pflichten. Sie müssen den Hund zurückgeben/zurück übereignen und die Verkäuferin muss Ihnen die vereinbarte Summe zahlen. Da Sie Ihre Pflicht ja bereits erfüllt haben, können Sie Ihren Zahlungsanspruch nun (notfalls gerichtlich) durch setzen. Ob Sie bis zur Zahlung noch Eigentümerin sind, hängt davon ab, ob in dem Kaufvertrag ein entsprechender Eigentumsvorbehalt enthalten ist. Falls Sie die Züchterin noch nicht mit Frist zur Zahlung aufgefordert haben, sollten Sie dies nun schriftlich nachholen und eine konkrete Zahlungsfrist setzen und sich nach Ablauf weitere Schritte vorbehalten. Haben Sie bereits eine solche Zahlungsaufforderung versendet und ist die Frist verstrichen, befindet sich die Züchterin im Verzug und Sie könnten die entstehenden Anwaltskosten im Wege des Verzugsschadens ersetzt bekommen.