zurück zur Übersicht

Rückkaufsvertrag ohne Rückzahlung

von Lea G.

Hallo liebes Team, wir haben usneren Hund wieder mit Rückkaufsrecht an die Züchterin zurück gegeben ( mit Vertrag über Rückkaufsrecht) Leider haben wir immer noch nicht den Kaufpreis zurück. Wie können wir hier vorgehen? Ist der Hund ohne zurückzahlung immer noch unser Hund? Danke für eine schnelle Rückmeldung, da wir sonst einen Anwalt einschalten müssen. Danke und Grüße Lea G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie mit der Züchterin einen weiteren Kaufvertrag geschlossen haben, in dem Sie nun die Verkäuferin sind, ergeben sich für Sie beide Rechte und Pflichten. Sie müssen den Hund zurückgeben/zurück übereignen und die Verkäuferin muss Ihnen die vereinbarte Summe zahlen. Da Sie Ihre Pflicht ja bereits erfüllt haben, können Sie Ihren Zahlungsanspruch nun (notfalls gerichtlich) durch setzen. Ob Sie bis zur Zahlung noch Eigentümerin sind, hängt davon ab, ob in dem Kaufvertrag ein entsprechender Eigentumsvorbehalt enthalten ist.
Falls Sie die Züchterin noch nicht mit Frist zur Zahlung aufgefordert haben, sollten Sie dies nun schriftlich nachholen und eine konkrete Zahlungsfrist setzen und sich nach Ablauf weitere Schritte vorbehalten.
Haben Sie bereits eine solche Zahlungsaufforderung versendet und ist die Frist verstrichen, befindet sich die Züchterin im Verzug und Sie könnten die entstehenden Anwaltskosten im Wege des Verzugsschadens ersetzt bekommen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung