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Tierarztrechnung

von Jennifer K.

Hallo, wir haben folgendes Problem, wir waren am Freitag mit unserer Hündin beim TA. Aufgrund Durchfall & Erbrechen. Als wir dort ankamen war es so, dass die Tierbesitzer draußen warten mussten und das Tier alleine mit der Tierärztin in den Untersuchungsraum reingehen musste. Wir hatten vorher draußen der Tierärztin erklärt, worum es ging und stimmten auf Nachfrage einer Blutentnahme zu. Mein Mann hatte schon ein böses Gefühl aufgrund das wir nicht dabei sein konnten. Als die TA raus kam sagte sie uns, dass unser Hund eine Infusion braucht und wir in 2h wieder kommen sollen. Auch das stimmten wir zu. Als wir nach 2h wieder kamen und uns die Rechnung vorgelegt wurde wäre ich selbst fast ein Notfall gewesen. Denn: Es wurden noch andere Untersuchungen gemacht die NICHT mit uns abgesprochen waren. Unter anderem Röntgen, ein spezieller Schnelltest. Wir sind an dem Tag 295€ los geworden. Können die TÄ ohne unserer Einverständnis einfach Dinge mit dem Hund machen wo wir nicht vorher aufgeklärt worden sind ? Mit freundlichen Grüßen Fam. K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Tierhalter seit Corona bei vielen Praxen nicht mehr mit in das Behandlungszimmer dürfen, ist den Hygienevorgaben geschuldet und im Moment jedenfalls nicht unüblich.
Dennoch kann dies nicht dazu führen, dass sozusagen heimlich verschiedenste kostenpflichtige Untersuchungen gemacht werden, die dann abgerechnet werden.
Da zwischen dem Tierhalter und dem Tierarzt/der Klink ein Behandlungsvertrag, in der Regel unausgesprochen und mündlich abgeschlossen wird, entstehen aus diesem Dienstvertrag im Sinne des BGB für beiden Seiten Rechte und Pflichten. In Ihrem konkreten Fall ist daher die Frage, ob z.B. das Röntgen Teil des Dienstvertrages war, da der Blutentnahme zugestimmt wurde, nehme ich an, dass der Schnelltest die Auswertung war.
Bei alle Behandlungen, die nicht geplant und daher auch nicht ausdrücklich vereinbart waren, ist zu prüfen, ob diese Behandlung dennoch Teil des Vertrags geworden sind. Leider ist in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch und die Einwilligung in die Behandlungen/Untersuchungen, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade in Ihrer Situation wenn es sich um eine Notfall handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist.
Sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit der Tierärztin geeinigt haben, lassen Sie sich einen ausführlichen Untersuchungsbericht aushändigen, sowie eine Kopie eines etwaigen unterschriebenen Aufklärungs- und Einwilligungsbogens und lassen den Bericht entweder von einem anderen Tierarzt/in (kostenpflichtig) prüfen oder wenden sich an die zuständige Landestierärztekammer. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.

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