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Eigentumsverhältnis Katzen

von Stefanie H.

Hallo, vor ca. 2 Jahren ist unsere Vermieterin verzogen und hat ihre Katzen bei uns gelassen. Es wurde mündlich unter Zeugen abgemacht, dass sie für die Versorgung der Katzen aufkommt. Ca. ein halbes Jahr später forderte ich nun das Geld für die 6 Monate ein, woraufhin meine Vermieterin sich nicht mehr an die Abmachung erinnern konnte. Wieder unter Zeugen vereinbarten wir, dass die Tiere nun an uns übergeben werden. Die Impfpässe der Katzen wurden auch an uns übergeben. Nun 2 Jahre später hat unsere Vermieterin die Tiere einfach mitgenommen, während wir im Urlaub sind und sagt es ist ihr Eigentum. Wie sieht es rechtlich aus, können wir die Herausgabe der Tiere einfordern? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um die Katzen herausfordern zu können, müssten Sie Alleineigentümerin der Katzen sein. Ihre Vermieterin als ursprüngliche Eigentümerin müsste Ihnen also das Eigentum übereignet haben.
Die erste Übergabe der Katzen an Sie bei deren Wegzug, stellte noch keinen Übereignung dar, da Sie schreiben, dass sie weiterhin für die Versorgung der Katzen aufkommt. Sie ist daher Eigentümerin geblieben und Sie wurden „nur“ Besitzerin.
Mit der zweiten Vereinbarung ein halbes Jahr später unter Zeugen und der entsprechenden Übergabe der Impfausweise dürfte die Vermieterin Ihnen das Eigentum an den Katzen dann aber übereignet haben. Da Sie bereits im Besitz der Katzen waren, ist das Eigentum gemäß § 929 Satz 2 BGB auf Sie übergegangen. Hierfür spricht auch die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 Absatz 1 BGB.
Fordern Sie die Dame daher schriftlich auf, Ihnen Ihre Katzen, sprich Ihr Eigentum unverzüglich herauszugeben und kündigen Sie andernfalls rechtliche Schritte an. Sollte Sie sich weiterhin weigern, lassen Sie sich anwaltlich über das weitere Vorgehen beraten, also im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden kann bzw. ob z. B. eine Strafanzeige möglich und sinnvoll ist.
 

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