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Hundeführerschein Niedersachsen

von Nelly W.

Hallo, ich habe 1985 die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Tierpflegerin vor der Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim nach §34 Berufsbildungsgesetz abgelegt und bestanden. Danach habe ich viele Jahre im Tierheim Hannover als Tierpflegerin in einem Hundehaus mit schwierigen Hunden gearbeitet. Wird meine Tierpfleger-Ausbildung anerkannt und bin ich somit vom Hundeführerschein befreit? Würde es ausreichen, wenn ich mein Prüfungszeugnis vorlege? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie in Niedersachsen leben, ist § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG und die dortige Aufzählung welche Prüfungen als erforderliche Sachkunde anerkannt werden, einschlägig. Laut Informationen des zuständigen Ministeriums ist als sonstige Prüfung „Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)“ anerkannt (https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html). Ob Ihre Ausbildung dem entspricht und ausreichend ist, sollten Sie bei der zuständigen Behörde Ihrer Stadtverwaltung erfragen.

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