zurück zur Übersicht Verdacht auf Betrug und Welpenhandel 20.07.2020 von Birgit H. Guten Tag, ich hätte nicht gedacht, dass ich je in eine solche Situation komme. Lange Rede kurzer Sinn: Soll ich den Fall bei der Polizei anzeigen und öffentlich machen? Aber von vorne. Unser Hund, , ist nach 16,5 Jahren eingeschläfert worden. Auf der Suche (was sich nach der Coronakrise wirklich als sehr schwer herausstellte) nach einem neuen Welpen bin ich auf die Anzeige im Internet aufmerksam geworden. Die Verkäuferin wohne in der Nähe. Und da fängt mein Leidensweg schon an. Nach einem Anruf sollten wir in eine Privatwohnung zur Besichtigung und eine Reservierung findet nur mit Anzahlung statt. Der falsche Wohnort sei auf einen Tippfehler zurückzuführen. Soweit so gut. In der Privatwohnung angekommen ist alles Tip Top. Aber von der Welpenmutter keine Spur. Ein Rüde wird uns als Vater vorgestellt. Die Welpen etwa 5 Wochen alt sind auch munter und fit. Angeblich ist die Welpenmutter kurz ausserhalb bei der Mutter der Verkäuferin untergebracht. Die Welpenmutter würde sehr sensibel auf Besuch reagieren. Zu Hause angekommen möchte ich ein Foto der Welpenmutter. Da erwartet man doch ein Foto wo sich die Welpen-Mutter freut wieder bei Ihren Welpen zu sein. Fehlanzeige. Ich bekomme ein Foto eines Hundes auf einer Decke und ein Foto wie dieser Hund als Welpe ausgesehen haben soll. So wird die Sache für mich immer mehr zum Rätseln aber meine Fragen werden beantwortet. Vier Tage Später kam eine Sprachnachricht, es handle sich um einen Notfall, wegen der Corona-Krise hatte die Verkäuferin keine Einnahmen. Jetzt müsse das Auto repariert werden sonst könnte sie erst Recht kein Geld einnehmen. Ich soll den Hund ganz bezahlen. Sie reduziert den Preis um 100 Euro und wir können den Hund öfters Besuchen. So etwas machen wir normalerweise nicht, aber in diesem Fall. Also ich bzw. ich und mein Mann. Hin und bezahlt. Alles schön und gut. Vielen Dank nochmals etc. und den Hund können wir am Donnerstag besuchen. Sie ahnen es vielleicht, der Besuch am Donnerstag kam nicht zustande. Die Verkäuferin hat uns keinen Ersatztermin gegeben. Aber sie melde sich kurzfristig für einen neuen Termin. Ich habe nicht locker gelassen trotzdem keinen Termin bekommen. Nach über einer Woche fragte ich was los ist. Die Verkäuferin reagierte sauer sie sich müsse sich nicht rechtfertigen und wir dürfen den Hund wie geplant am 19.7. abholen. Sie hüllte sich in Schweigen aber auf mein drängen habe ich noch zweimal kurz und knapp ein Foto des Welpen bekommen. Dienstags am 14.7. habe ich die Verkäuferin gebeten mir den Übergabetermin am 19.7. zu bestätigen. Das OK folgte ohne Kommentar. Freitags gegen Mittag erhielt ich eine Nachricht. Die Mutter der Verkäuferin. Die Tochter ist in Urlaub gefahren. Sie war gerade bei der Tierärztin wegen der Übergabe morgen. Diese sagt sie solle die Welpen erst am 31.7. den neuen Besitzern geben. Erst dann würde ich die Anschrift bekommen wo die Welpen abgeholt werden können. Ich wollte den Hund trotzdem schon haben. Ich hatte ja schon vorher mit meiner Tierärztin einen Termin ausgemacht das alles gut läuft. Und ich war ja schon seit Wochen unzufrieden wie die Sache abläuft. Ich durfte den Hund trotzdem nicht vor dem 31.7. haben. Ich sollte mich wegen Fotos wieder bei Ihr melden. Was ich natürlich gleich gemacht habe. Ich habe bis heute kein Foto erhalten. Meine bzw. unsere Geduld ist am Ende. Nach vielen schlaflosen Nächten will ich die Sache jetzt bei der Polizei zur Anzeige bringen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass diese „Unstimmigkeiten“ zwischenzeitlich geklärt werden konnten und Sie bekommen heute endlich den Hund. Sollte dies nicht so sein, was anhand Ihrer Schilderung nicht ausgeschlossen ist, hätten Sie theoretisch zunächst durch den mündlich oder wahrscheinlich elektronisch über WhatsApp geschlossenen Kaufvertrag und des bereits vollständigen gezahlten Kaufpreises einen Anspruch auf Übereignung des Hundes, den Sie notfalls auch gerichtlich geltend machen könnten. Sollte die Verkäuferin dies weiterhin verweigern, ist zu prüfen, ob es sich um eine arglistige Täuschung handelte und ein Verkauf nie beabsichtigt war, so dass sie den Betrag zurückfordern könnten. Zudem wäre dann auf strafrechtlicher Seite ein Betrug zu prüfen. Im Wege einer Strafanzeige sowie eines Strafantrages könnte sie entweder an die Polizei oder direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Fügen Sie alle vorhandenen Beweismittel bei und benennen mögliche Zeugen namentlich. Wichtig ist, dass Sie sprachlich genau zwischen Tatsachen und Ihren Vermutungen, Eindrücken bzw. Schlussfolgerungen unterscheiden, um keine falsche Verdächtigung auszusprechen. Bitten Sie über das Verfahren und den Ausgang informiert zu werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden könnte, z.B. wenn es sich um eine gewerbliche Zucht ohne die nach § 11 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis handelt. Welche Schritte möglich bzw. sinnvoll und erfolgversprechend sind, lässt sich ohne die Einzelheiten und Einsicht in den WhatsApp-Verlauf nicht bewerten. Im Zweifel sollten Sie sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass diese „Unstimmigkeiten“ zwischenzeitlich geklärt werden konnten und Sie bekommen heute endlich den Hund. Sollte dies nicht so sein, was anhand Ihrer Schilderung nicht ausgeschlossen ist, hätten Sie theoretisch zunächst durch den mündlich oder wahrscheinlich elektronisch über WhatsApp geschlossenen Kaufvertrag und des bereits vollständigen gezahlten Kaufpreises einen Anspruch auf Übereignung des Hundes, den Sie notfalls auch gerichtlich geltend machen könnten. Sollte die Verkäuferin dies weiterhin verweigern, ist zu prüfen, ob es sich um eine arglistige Täuschung handelte und ein Verkauf nie beabsichtigt war, so dass sie den Betrag zurückfordern könnten. Zudem wäre dann auf strafrechtlicher Seite ein Betrug zu prüfen. Im Wege einer Strafanzeige sowie eines Strafantrages könnte sie entweder an die Polizei oder direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Fügen Sie alle vorhandenen Beweismittel bei und benennen mögliche Zeugen namentlich. Wichtig ist, dass Sie sprachlich genau zwischen Tatsachen und Ihren Vermutungen, Eindrücken bzw. Schlussfolgerungen unterscheiden, um keine falsche Verdächtigung auszusprechen. Bitten Sie über das Verfahren und den Ausgang informiert zu werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden könnte, z.B. wenn es sich um eine gewerbliche Zucht ohne die nach § 11 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis handelt. Welche Schritte möglich bzw. sinnvoll und erfolgversprechend sind, lässt sich ohne die Einzelheiten und Einsicht in den WhatsApp-Verlauf nicht bewerten. Im Zweifel sollten Sie sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen.