Hallo! Am 1. April 2020 erfuhr ich über meinen Nachbarn, dass jemand für seinen 11-jährigen Hund aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen ein neues Zuhause sucht. Ich habe mich mit der Vorbesitzerin am selben Tag noch verabredet und auch getroffen. Nach meinem Besuch sagte mir die Vorbesitzerin, dass sie es sich noch überlegen will, ob ich von ihr den Hund bekomme. Am nächsten Tag wurde ich angerufen, dass sie sich dafür entschieden hat, mir den Hund zu übergeben. Am 3. April 2020 hat Sie mir den Hund dann vorbei gebracht. Sie hatte ihre erwachsene Tochter dabei, sie konnte sich in Ruhe das Haus und auch den Garten anschauen, um sich zu überzeugen, dass es dem Hund bei mir auch gut geht. Mir wurden auch sämtliche Utensililien für den Hund (Decke, Leinen, Geschirr, Futter, Leckerlis, Heimtierausweis) ausgehändigt. Auch wurde der Hund bei der Gemeinde abgemeldet. Alles schön und gut. Die Vorbesitzerin musste dann für einige Wochen ins Krankenhaus. Nach ca. 2 Monaten rief sie mich aus dem Krankenhaus an, dass sie ihren Hund vermisse und sie ihn zurück haben wolle. Ich habe ihr erklärt, dass dies keine gute Idee sei, da sie ja aus den genannten Gründen den Hund abgeben musste. Jetzt ist sie wieder zuhause und hat uns schon zweimal aufgesucht (gegen unseren Willen) und auch uns schon des Öfteren angerufen, um uns mitzuteilen, dass sie den Hund wiederhaben möchte und der Arzt im Krankenhaus ihr geraten hat, um den Hund zu kämpfen (sie hat mit Depressionen zu tun). Langsam wird es wirklich nervig, sie hat mir im Telefon unterstellt, dass sie Angst hat, dass der Hund bei uns geschlagen wird etc. Ich muss dazu sagen, dass es keinen Schutzvertrag gibt. Ihre Tochter und auch ihr Lebensgefährte können bestätigen, dass sie den Hund freiwillig abgegeben hat. Macht es Sinn, jetzt noch einen Schutzvertrag abzuschließen, in dem steht, dass die Vorbesitzerin den Bedürfnissen des Hundes nicht mehr entsprechen konnte und sie deswegen den Hund abgegeben hat? Würde es ausreichen, wenn die Tochter den Schutzvertrag unterschreibt, da sie den ganzen Vorgang ja miterlebt hat? Könnte ich dann mit diesem Schutzvertrag eine einstweilige Verfügung erreichen, dass wir von der Vorbesitzerin nicht mehr belästigt werden? Über eine Antwort würde ich mich freuen.