zurück zur Übersicht Problem mit Tierschutzverein 23.07.2020 von Sylvia A. Hab vor 2 Wochen meinen Hund bekommen aus Griechenland. Wie sich herausstellte, kam der Hund mit einer Beule am Kinn. Wurde von einem Tierarzt hier untersucht, ist Geschwulst/Tumor der entfernt werden muss und der nicht erst seit gestern da ist. Hab mich mit dem Verein in Verbindung gesetzt und die sagen, der Hund kann bei einem Tierarzt hier nicht operiert werden, da sie die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie die Kosten übernehmen. Der kam aber schon an damit, und das wusssten die Leute die den Hund brachten. Wie kann ich hier rechtlich vorgehen und meinen Hund schützen? Was hab ich für Möglichkeiten? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass eine Einschätzung nicht möglich ist, zudem ergibt sich leider nicht, wovor Sie Ihren Hund schützen möchten? Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie die Vermutung haben, dass Ihnen die Geschwulst durch den Verein verschwiegen wurde und dass Sie die Tierarztkosten für die notwendige Operation des Hundes von dem Verein erstattet haben möchten. Die Behauptung des Vereins, er würde die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn er die Kosten übernimmt, ist so nicht nachvollziehbar, hier müssten die Einzelheiten bekannt sein. Um Ihren Schadensersatzanspruch prüfen zu können, müssten daher, wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige, die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Verein und insbesondere der Tierschutzvertrag eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass eine Einschätzung nicht möglich ist, zudem ergibt sich leider nicht, wovor Sie Ihren Hund schützen möchten? Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie die Vermutung haben, dass Ihnen die Geschwulst durch den Verein verschwiegen wurde und dass Sie die Tierarztkosten für die notwendige Operation des Hundes von dem Verein erstattet haben möchten. Die Behauptung des Vereins, er würde die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn er die Kosten übernimmt, ist so nicht nachvollziehbar, hier müssten die Einzelheiten bekannt sein. Um Ihren Schadensersatzanspruch prüfen zu können, müssten daher, wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige, die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Verein und insbesondere der Tierschutzvertrag eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.