zurück zur Übersicht Testament und Vermächtnis 25.08.2020 von Angelika K. Sehr geehrte Frau Fries, mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort bezüglich Haustiere vererben und "Vermächtnis" im Erbfall gelesen. Ich habe zwar im Testament meinem Sohn meine Tiere so überlassen, weiß aber, dass er das Erbe als solches ablehnen wird. Nicht die Tiere, die übernimmt er alle, es geht um den Hof und die darauf noch liegenden Belastungen. Meine Frage ist nun, funktioniert dieses Vermächtnis auch bei einer Ablehnung des Erbes? Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich schon jetzt Gedanken machen, wie Ihr Sohn Ihre Tiere übernehmen kann. Eine Prüfung oder eine Lösung ist jedoch leider an dieser Stelle nicht zu möglich, da es auf die gesamten Einzelheiten ankommt. Wenn Ihr Sohn z. B. als einziger Erbe in Betracht kommt und schon jetzt absehbar ist, dass er das Erbe ausschlagen wird, ist zu überlegen ob z. B. ein Vorausvermächtnis möglich und sinnvoll wäre oder ob schon jetzt eine andere Lösung gefunden werden kann, die dann unabhängig von Ihrem Tode und der Ausschlagung wirksam wäre. Da es verschiedene Konstellationen und deren Folgen zu prüfen sind, sollten Sie sich am besten an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich schon jetzt Gedanken machen, wie Ihr Sohn Ihre Tiere übernehmen kann. Eine Prüfung oder eine Lösung ist jedoch leider an dieser Stelle nicht zu möglich, da es auf die gesamten Einzelheiten ankommt. Wenn Ihr Sohn z. B. als einziger Erbe in Betracht kommt und schon jetzt absehbar ist, dass er das Erbe ausschlagen wird, ist zu überlegen ob z. B. ein Vorausvermächtnis möglich und sinnvoll wäre oder ob schon jetzt eine andere Lösung gefunden werden kann, die dann unabhängig von Ihrem Tode und der Ausschlagung wirksam wäre. Da es verschiedene Konstellationen und deren Folgen zu prüfen sind, sollten Sie sich am besten an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht wenden.