Hallo, zum Thema Hundezucht/Hundekauf hätte ich folgende Fragen: - stimmt es, dass ein Züchter die sog. Sorgfaltspflicht nicht einhält, wenn er mit wissentlich kranken Elterntieren züchtet? Kann er hierfür belangt werden? Leider gibt es zig sog. Züchter, die ohne Zugehörigkeit zu einem anerkannten Zuchtverband züchten. Hier findet also leider keine Kontrolle statt. Trifft dies auch zu, wenn die Elterntiere erst gar nicht auf Erbkrankheiten untersucht sind? Was bedeutet dies für mich als Käufer? Habe ich Ansprüche, wenn ich einen kranken Hund von einem solchen Züchter erwerbe? (Die allg. rechtlichen Bestimmungen zum Thema Hundekauf (BGB) ect. sind mir natürlich bekannt) Mir scheint es schlichtweg unvorstellbar, dass man so gar nichts gegen solche ,,Züchter/Vermehrer,, unternehmen kann. Vielen Hobbyzüchtern ist gar nicht bekannt, dass Rassehunde zu bestimmten Erbkrankeiten neigen und dass sie eigentlich ,,verpflichtet,, sind VOR der Zucht die Elterntiere auf Krankheiten untersuchen zu lassen. Viele Argumentieren dann ,,Ich bin doch nur Hobbyzüchter,, ,,Mir kann eh keiner was, wenn ich einen Kaufvertrag verfasse indem ich sämtliche Haftungen für mögliche Krankheiten ausschließe,, (auch hier wieder mit dem Inhalt von möglichen Kaufveträgen bin ich vetraut). Mich interessiert speziell das Thema ob es wirklich KEINE rechtlichen Möglichkeiten gibt solchen Menschen die Zucht zu untersagen? Im Gegenzug stellt sich mir die Frage, ob ich als seriöser Züchter wirklich sicher bin vor rechtlichen Belangungen? Ich züchte nach bestem Wissen und Gewissen, züchte nur mit nachweislich gesunden Elterntieren (Ich gehe hier keine Kompromisse ein und lasse sogar mehr testen als mein Zuchtverband fordert) - ich tue also mein Menschenmöglichstes um Erbrankheiten zu vermeiden. Was aber wenn nun doch einmal Erbkrankheiten bei einem von mir gezüchtetem Hund auftreten? In meinen Kaufverträgen schließe ich die Haftung natürlich aus, aber reicht das? Wie steht es hier mit den Chraktereigenschaften des gekauften Hundes? Bin ich haftbar wenn sich bspw. die Polizei XY einen Welpen bei mir kauft, dieser jedoch Aufgrund von Chraktereigenschaften (Unsicherheit, zu wenig Spiel-, Beutetrieb ect.) während seiner Entwicklung so zeigt dass er nicht diensttauglich ist? Darf hier der Hund zurückgegeben werden? Oder besteht eine Wertminderung? Es handelt sich hier um ein Lebewesen. Eine Garantie gibt es meiner Meinung nach nicht was Chraktereigenschaften angeht. Herzlichen Dank.