zurück zur Übersicht Angeleinte Hunde beißen nicht angeleinten Hund 05.09.2020 von Kassandra B. Guten Tag Frau Fries, meine zwei größeren Hunde (angeleint) wurden von einem kleineren Hund (unangeleint) bellend attackiert und angefallen - eine Ausweichmöglichkeit gab es nicht. Die Halterin des kleineren Hundes befand sich in weiter Ferne ihres Hundes und rief ihren Hund weder zu sich, noch griff sie in die Situation ein. Der kleinere Hund trug letztlich Bissverletzungen davon. Müssen wir in diesem Fall für die entstandenen Tierarztkosten im gesamten Umfang aufkommen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn dieses Verhalten mancher Hundehalter, ihre nicht abrufbaren Hunde frei herumlaufen zu lassen sehr ärgerlich ist und wie in Ihrem Fall, sogar zu Verletzungen des Hundes geführt hat, gilt zunächst der Grundsatz, dass Sie als Hundehalterin gemäß § 833 Satz 1 BGB für alle Schäden, die Ihr Hund/Ihre Hunde anrichten auch haften müssen. Dass der kleine Hund von einem oder beiden gebissen wurde, scheint ja unstreitig zu sein. Wichtig ist jedoch ein Mitverschulden des Hundes bzw. der Hundehalterin, dass die Höhe deren Schadensersatzanspruches verringern dürfte. In der Praxis wird dies in Prozentzahlen ausgerechnet, der Schaden wird „gequotelt“. Wie hoch dieses Mitverschulden in Ihrem Fall ist, hängt von den Einzelheiten ab und müsste letztlich im Streitfall von einem Gericht bewertet werden. Geben Sie den Fall an Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab, da die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur berechtigte Ansprüche eines Geschädigten reguliert, sondern im Gegenzug auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn dieses Verhalten mancher Hundehalter, ihre nicht abrufbaren Hunde frei herumlaufen zu lassen sehr ärgerlich ist und wie in Ihrem Fall, sogar zu Verletzungen des Hundes geführt hat, gilt zunächst der Grundsatz, dass Sie als Hundehalterin gemäß § 833 Satz 1 BGB für alle Schäden, die Ihr Hund/Ihre Hunde anrichten auch haften müssen. Dass der kleine Hund von einem oder beiden gebissen wurde, scheint ja unstreitig zu sein. Wichtig ist jedoch ein Mitverschulden des Hundes bzw. der Hundehalterin, dass die Höhe deren Schadensersatzanspruches verringern dürfte. In der Praxis wird dies in Prozentzahlen ausgerechnet, der Schaden wird „gequotelt“. Wie hoch dieses Mitverschulden in Ihrem Fall ist, hängt von den Einzelheiten ab und müsste letztlich im Streitfall von einem Gericht bewertet werden. Geben Sie den Fall an Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab, da die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur berechtigte Ansprüche eines Geschädigten reguliert, sondern im Gegenzug auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist.