zurück zur Übersicht 2 Katzen 06.09.2020 von Bianca A. Guten Tag, ich habe eine wichtige Fragen. Ich habe vor 1 Woche meine beiden Katzen mit schweren Herzen über ein Verein in eine Pflegestelle getan, weil mir nur zu gesprochen war, dass das beste war. Jetzt wollen wir die beiden wieder zurück, weil wir nicht ohne die beiden können und die schmerzlich vermissen. Ich habe nicht unterschrieben. Ich habe nur das Impfbuch von den Katzen mitgenommen. Ich habe jetzt schon paar Mal geschrieben mit dem Verein und die wollen meine Katzen mir nicht mehr zurückgeben. Die haben es hier gut und meine andere Katze, die hier noch ist, vermisst die auch. Haben die jetzt das Recht meine Katzen nicht mehr zurückzugeben, auch wenn ich keine Abtrittserklärung gekriegt haben. Sind doch noch immer meine Katzen?? Ich kämpfe solange, bis ich sie wieder bei mir habe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder weil Sie die Abgabe bereuen und die Tiere vermissen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier und wenn vorhanden auch die Papiere zu dem Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Erhält man keinen Kaufpreis bzw. keine Schutzgebühr, handelt es sich um einen Schenkungsvertrag. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag oder eine Abtretungserklärung geschlossen haben, so haben Sie doch die Katzen mit Ausweisen übergeben und sich mit dem Verein über die Übergabe geeinigt. Anders wäre es z.B. wenn Sie die Katzen nachweislich nur zur vorübergehenden Pflege an den Verein gegeben hätten oder wenn Sie etwas wie ein Probezeit o.ä. vereinbart haben, für den jetzt eingetreten Fall, dass Sie die beiden gern zurück möchten. Da sich aus Ihrer Schilderung hierfür keine Anhaltspunkte ergeben, müssten die Einzelheiten und die Korrespondenz mit dem Verein eingesehen werden. Sollte der Verein sich weiterhin weigern, sollten sie das sinnvolle weitere Vorgehen und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder weil Sie die Abgabe bereuen und die Tiere vermissen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier und wenn vorhanden auch die Papiere zu dem Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Erhält man keinen Kaufpreis bzw. keine Schutzgebühr, handelt es sich um einen Schenkungsvertrag. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag oder eine Abtretungserklärung geschlossen haben, so haben Sie doch die Katzen mit Ausweisen übergeben und sich mit dem Verein über die Übergabe geeinigt. Anders wäre es z.B. wenn Sie die Katzen nachweislich nur zur vorübergehenden Pflege an den Verein gegeben hätten oder wenn Sie etwas wie ein Probezeit o.ä. vereinbart haben, für den jetzt eingetreten Fall, dass Sie die beiden gern zurück möchten. Da sich aus Ihrer Schilderung hierfür keine Anhaltspunkte ergeben, müssten die Einzelheiten und die Korrespondenz mit dem Verein eingesehen werden. Sollte der Verein sich weiterhin weigern, sollten sie das sinnvolle weitere Vorgehen und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen lassen.