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Anfüttern unserer Katze

von Patricia F.

Guten Tag, wir haben zwei Katzen (6 und 5 Jahre alt). Eine davon war vor einigen Wochen über mehrere Tage weg. Über Tasso wurden wir informiert, dass ein Ehepaar sie gefunden und zum Tierarzt gebracht hat. Diese haben uns die Katze nach Hause gebracht und gesagt sie hätten sie ein paar Tage bei sich behalten und mit ihr geschmust usw. Sie würden Sie uns aber sofort bringen, wenn sie nochmals auftaucht. Seit dem Zeitpunkt haben wir ständig mit diesem Paar zu tun. Unsere Katze kam immer noch seltener nach Hause, blieb tagelang weg und reagierte auch nicht auf rufen. Schließlich sind wir nochmals auf die Suche gegangen und haben das Haus der Leute gefunden, unsere Katze gerufen und da kam sie aus dem Garten. Hinter ihr direkt die Frau... Wir haben sie nochmals deutlich gebeten, sie nicht mehr ins Haus zu lassen bzw sie zu füttern. Unsere Kinder vermissen sie sehr und sind traurig. Sie haben behauptet sie hätten eben immer ihre Terassentür auf und da kann man nichts machen wenn die Katze einfach in Haus läuft usw.... Gefüttert hätten sie sie nur 1x usw..... Danach war es für 2-3 Tage besser, unsere Katze war zuhause, hat dort gefressen, kam zur üblichen Zeit heim, hat gekuschelt usw... Dann ging das ganze wieder los. Und jetzt fehlt sie schon wieder über eine Woche. Mein Sohn hat sie wieder dort im Garten gesehen. Mein Mann hatte schon wiederholt telefonischen und Whats-App-Kontakt zu dem Mann. Ohne Erfolg. Sie machen das wohl immer weiter und gewöhnen unsere Katze komplett an sich. Die Frau hat wohl auch noch ihren Job verloren und ist jetzt ganztätig zuhause. Was können wir tun, außer diese Menschen immer wieder aufzufordern, es zu lassen? Die Situation ist sehr belastetend und die Kinder sind traurig. Für einen Rat wäre ich Ihnen dankbar. Freundliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da sie ihre Katze ja nicht einsperren können. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich.
Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihr Nachbar die Katze füttert und sie im Haus behält. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten.
Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 

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