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Kostenbeteiligung Züchter für OP / Gendefekt

von Markus H.

Guten Tag, wir haben im März 2020 bei einer Züchterin einen Welpen erworben. Der Hund ist Mitte Februar geboren und es hat sich jetzt herausgestellt, daß durch einen Gendefekt ein Loch im Herz vorhanden ist. Nach der Diagnose mußte der Hund kurzfristig in der Kardiologie in G. operiert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.500€. Vor der OP haben wir noch die Züchterin per WhatsApp über die Situation informiert und nachgefragt, ob Sie sich an den entstehenden Kosten beteiligt. Bis heute haben wir keine Rückmeldung erhalten. Wir denken, daß es angemessen wäre, wenn uns die Züchterin den Kaufpreis von 1.500€ erstatten würde. Haben wir einen rechtlichen Anspruch auf das Geld? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, Ihr Welpe hat sich von dem schweren Eingriff gut erholt. Da der Hund mangelhaft im Sinne des BGB war, ist zu prüfen, ob Sie neben einer hälftigen oder gänzlichen Kaufpreisminderung auch einen Schadensersatzanspruch wegen der entstandenen und noch entstehenden Tierarztkosten gegen die Züchterin haben, da ich annehme, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Aufforderung der Züchterin zur Nachbesserung dürfte hier entbehrlich gewesen sein, da weder der Gendefekt noch das Loch im Herzen im Wege einer Nachbehandlung „ungeschehen“ gemacht werden können.
Für einen Schadensersatzanspruch müsste ein Verschulden der Züchterin vorliegen, also ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, also wenn sie wissentlich mit Elterntieren züchtet, die diesen Gendefekt bei den Welpen auslösen können oder es für möglich hält und dies in Kauf nimmt. Das BGB nimmt ein Verschulden des Verkäufers an, jedoch hat er die Möglichkeit diese Vermutung zu widerlegen.
Lassen Sie sich daher, wenn nicht bereits vorhanden, zu Beweiszwecken die medizinischen Unterlagen (OP Bericht, Rechnung, Laborwerte etc.) aushändigen und möglichst einen ausführlichen Bericht über die genaue Diagnose, deren Ursprung, Heilungschancen, ob eine verminderte Lebenserwartung bzw. Lebensqualität zu erwarten ist, etc. da diese Informationen unter anderem für die Bewertung des Kaufminderungsminderungsbetrages wichtig sind.
Sollten Sie sich mit der Züchterin nicht gütlich einigen können oder sollte sie Sie weiterhin ignorieren wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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