zurück zur Übersicht Mitbestimmung der Züchterin bei Weitergabe der Katze 15.09.2020 von Eva S. Hallo, ich habe vor 4 Jahren 2 Katzen bei einer Hobby-Züchterin mit Schutzvertrag gekauft. Nun verstehen sich die Geschwister überhaupt nicht mehr. Deswegen habe ich schweren Herzen mich dazu entschlossen, den Kater wieder abzugeben. Laut Tierschutzvertrag gibt es ja Vorrecht der Züchterin den Kater zurückzunehmen oder dem Verkauf zuzustimmen. Eine Rücknahme kann sie nicht machen. Jetzt mein Problem: Sie will alles bestimmen, wie ich den Text in der Anzeige schreibe, bis hin dazu, dass Sie die neuen Besitzer vorher kennenlernen will. Auch ist sie der Meinung, dass die neuen Besitzer wieder mit ihr einen Schutzvertrag abschließen bzw. meinen Schutzvertrag übernehmen. Ist das alles noch korrekt? Wenn ich den Tierschutzvertrag richtig verstehe, muss nur die Zustimmung zum Verkauf geben und nicht selber bestimmen wohin der Kater vermittelt wird. Wäre echt froh, wenn mir hier jemand helfen könnte, die Frau raubt mir noch den letzten Nerv!! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Züchter sich in ihren Verträgen ein Vorkaufs-/oder ein Rückkaufsrecht für ihre Nachzuchten vertraglich sichern, ist üblich und wird bei einem Verstoß in der Regel auch mit einer Vertragsstrafe belegt. Damit beide Klauseln jedoch auch wirksamer Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages werden und Sie verpflichtet sich daran zu halten, müsste Ihr Vertrag eingesehen werden, da es auf die exakte Formulierung in Ihrem Vertrag ankommt. Da Sie schreiben, dass die Züchterin ein Vorkaufsrecht hat und dies nicht in Anspruch nehmen möchten, müsste nun genau geguckt werden, wie die Auflage des Zustimmungserfordernisses formuliert ist. Jedoch dürfte davon ohnehin weder deren Recht die Verkaufsanzeige zu diktieren noch die Auswahl des Käufers gedeckt sein (außer in Ihrem Kaufvertrag ist ein Verkaufsverbot in andere namentlich genannte Catteries/Züchter enthalten) und schon gar die Forderung, dass der Käufer mit der Züchterin einen Vertrag schließt. Nur Sie als Eigentümerin des Katers schließen mit dem Käufer einen Kaufvertrag.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Züchter sich in ihren Verträgen ein Vorkaufs-/oder ein Rückkaufsrecht für ihre Nachzuchten vertraglich sichern, ist üblich und wird bei einem Verstoß in der Regel auch mit einer Vertragsstrafe belegt. Damit beide Klauseln jedoch auch wirksamer Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages werden und Sie verpflichtet sich daran zu halten, müsste Ihr Vertrag eingesehen werden, da es auf die exakte Formulierung in Ihrem Vertrag ankommt. Da Sie schreiben, dass die Züchterin ein Vorkaufsrecht hat und dies nicht in Anspruch nehmen möchten, müsste nun genau geguckt werden, wie die Auflage des Zustimmungserfordernisses formuliert ist. Jedoch dürfte davon ohnehin weder deren Recht die Verkaufsanzeige zu diktieren noch die Auswahl des Käufers gedeckt sein (außer in Ihrem Kaufvertrag ist ein Verkaufsverbot in andere namentlich genannte Catteries/Züchter enthalten) und schon gar die Forderung, dass der Käufer mit der Züchterin einen Vertrag schließt. Nur Sie als Eigentümerin des Katers schließen mit dem Käufer einen Kaufvertrag.