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Hund in Pflege gegeben

von Florian S.

Hallo, ich hätte eine Frage an Sie. Ich habe meine Hündin damals in Pflege gegeben und sie -so will es das Münchner Kreisverwaltungsreferat- auf ihn gemeldet. Nun will ich sie wieder haben - der, von dem ich sie damals gekauft habe, könnte dies vor Gericht bestätigen, dass ich sie von ihm gekauft habe. Er jedoch hat mit mir keinen Vertrag, des weiteren ist zu sagen, dass 3 Hunde in einer 1-Zimmer-Wohnung leben und der Pfleger keine Zeit mehr für sie hat. Ich und meine Frau jedoch schon. Ich kann sie zur Arbeit mitnehmen. Und wir haben eine grosse Wohnung. Kann er sie einklagen? Ich habe sie immer besucht und mich immer gekümmert, dass alles passt. Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen. mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie Ihre Hündin erfolgreich vor Gericht einklagen können, hängt von verschiedenen Umständen ab, die sorgfältig geprüft werden müssten. Dies kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Wichtig ist unter anderem, welche Absprache Sie mit dem Pfleger getroffen haben, also wie lange die Pflege dauern sollte, wer die Kosten trägt etc. Des Weiteren wäre natürlich auch wichtig zu wissen, wie und in welchem Zusammenhang die Behörde in dieser Sache beteiligt ist, usw. Lassen Sie sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten und den Kosten einer Klage von einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vor Ort beraten.

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