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Hund im Tierheim

von Gerhard H.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Hund ist durch die Polizei ins Tierheim gebracht worden. Es ist das 3. Mal innerhalb 4 Wochen. Nun ist mein Ilko (Hundename) bereits 4 Wochen im Tierheim und das Tierheim will ihn mir nicht mehr zurückgeben. Hintergrund: Ich bin alkoholkrank und war bis August 3 1/2 Jahre trocken. Durch die Corona-Pandemie und dem Lockdown sind meine regelmäßigen Besuche meiner Selbsthilfegruppe und meiner Therapeutin weggebrochen. Zwischenzeitlich wurde bei mir ein Burn Out diagnostiziert. Ich habe wieder das Trinken angefangen, habe mich aber immer um meinen Ilko gekümmert, habe ihn regelmäßig gefüttert und bin mind. 2x am Tag mit ihm Gassi gegangen. Es folgten 2 Klinikaufenthalte, wo ich jedesmal mit dem Krankenwagen hingebracht wurde. Ich hatte keine Möglichkeit, meinen Ilko bei Freunden unterzubringen. Vermutlich durch die Krankenwagenbesatzung wurde die Polizei gerufen, die Ilko dann ins Tierheim brachten. Nachdem ich Ilko das 2. Mal aus dem Tierheim abgeholt hatte wurde mir gesagt, dass dies kein 3. Mal passieren dürfte, sonst bekomme ich ihn nicht mehr zurück. Ich war mir der Tragweite dieser Warnung nicht bewusst und habe wieder getrunken. Diesmal alarmierte mein Arbeitgeber die Rettung und die Polizei. Ich bin nun seit 4 Wochen in stationärer Behandlung in einer Fachklinik. Meine Frage: Darf das Tierheim die Herausgabe von Ilko verweigern und ihn schlimmstenfalls vermitteln? Ich werde nach meiner Entlassung engmaschig von meiner Therapeutin betreut, werde wieder in meine Selbsthilfegruppe gehen, auch eine nachfolgende stationäre Therapie mit Hund ist angedacht. Ich mache alles, damit ein wiederholter Rückfall so gut wie möglich verhindert wird. Weiterhin werde ich meine Arbeitsstunden verringern um eine nochmalige Überforderung zu verhindern. Ilko ist mein Lebensmittelpunkt, ich habe mein ganzes Leben nach ihm ausgerichtet. Ohne meinen Ilko will ich nicht mehr leben. Ich freue mich auf Ihre fachliche Einschätzung und verbleibe mit vielen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig von der Frage, ob Sie sich ausreichend um Ihren geliebten Hund kümmern und ihn artgerecht halten können, darf das Tierheim nicht einfach selbst darüber entscheiden, ob Sie Ihren Hund zurückbekommen oder nicht und dürfte den Hund nur dann vermitteln, wenn Sie damit einverstanden sind oder Sie dem Tierheim das Eigentum an dem Hund bereits übereignet haben.
Da Sie schreiben, dass die Polizei bereits mehrere Male einschaltet wurde, nehme ich an, dass das zuständige Veterinäramt ebenfalls schon informiert wurde. Daher wäre es wichtig zu wissen, ob Sie bereits Post von dort erhalten haben. Um Ihren Fall prüfen und die Erfolgsaussichten eines Herausgabeanspruches gegen das Tierheim realistisch bewerten zu können, müssten alle Einzelheiten bekannt sein, da entscheidend ist, ob der Hund durch eine Behörde (Polizei oder Veterinäramt) sichergestellt wurde bzw. Ihnen behördliche Auflagen erteilt wurden, aus welchem Grunde die Polizei tätig wurde, mit welcher Begründung das Tierheim Ihnen die Herausgabe konkret verweigert etc. Dies ist an dieser Stelle leider nicht möglich.
Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Situation und die Rechtslage detailliert prüfen und vertraulich besprechen können.
 
 

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