zurück zur Übersicht Haltung von Katzen 23.09.2020 von Wolfgang D. Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich in meiner Mietwohnung eine zweite Katze halten ? Darf der Vermieter das verbieten ? Vor ein paar Jahren durften wir zwei halten. Unsere jetzige Katze frisst schlecht und rupft sich die Haare aus. Wir waren beim Tierarzt. Sie ist gesund aber einsam. Sie braucht einen Spielpartner. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie vor ein paar Jahren zwei Katzen halten durften und nun eine zweite Katzen aufnehmen möchten, nehme ich an, dass sich zwischenzeitlich etwas an der Zustimmung Ihres Vermieters zur Haltung zweier Katzen geändert haben muss. Zudem ergibt sich aus Ihrer Frage, dass Ihr Vermieter jedenfalls mit der Haltung einer Katze einverstanden ist und „nur“ die zweite Katze ablehnt. Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten daher mehr Einzelheiten bekannt sein und auch Ihr Mietvertrag eingesehen werden, da es ein Unterschied ist, ob die erteilte Zustimmung des Vermieter zur Haltung zweier Katzen nachträglich auf eine Katze beschränkt wurde und wenn ja aus welchem Grund oder ob der Vermieter nun plötzlich grundlos die zweite Katze verbietet. Wenden Sie sich daher mit dem Mietvertrag und wenn vorhanden der Korrespondenz mit dem Vermieter an einen Mieterverein oder einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht oder für Mietrecht um das Verbot des Vermieters prüfen zu lassen bzw. Ihren Anspruch auf Zustimmung durchzusetzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie vor ein paar Jahren zwei Katzen halten durften und nun eine zweite Katzen aufnehmen möchten, nehme ich an, dass sich zwischenzeitlich etwas an der Zustimmung Ihres Vermieters zur Haltung zweier Katzen geändert haben muss. Zudem ergibt sich aus Ihrer Frage, dass Ihr Vermieter jedenfalls mit der Haltung einer Katze einverstanden ist und „nur“ die zweite Katze ablehnt. Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten daher mehr Einzelheiten bekannt sein und auch Ihr Mietvertrag eingesehen werden, da es ein Unterschied ist, ob die erteilte Zustimmung des Vermieter zur Haltung zweier Katzen nachträglich auf eine Katze beschränkt wurde und wenn ja aus welchem Grund oder ob der Vermieter nun plötzlich grundlos die zweite Katze verbietet. Wenden Sie sich daher mit dem Mietvertrag und wenn vorhanden der Korrespondenz mit dem Vermieter an einen Mieterverein oder einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht oder für Mietrecht um das Verbot des Vermieters prüfen zu lassen bzw. Ihren Anspruch auf Zustimmung durchzusetzen.