zurück zur Übersicht Weiterverkauf eines geschenkten Hundes 26.02.2010 von Ramona L. Ich habe im Januar von einem Freund einen Mischling-Rüden aus dem Wurf seiner eigenen Hündin übernommen/geschenkt bekommen (er war überlastet und wollte/konnte sich nicht weiter um das Tier kümmern). Da mir die Möglichkeiten gegeben waren, habe ich ihn ohne Schenkungsvertrag oder ähnlichen zu mir genommen! Ich habe alle notwendigen Arztbesuche und Pflichten für das Tier unternommen, auch die Kosten allein getragen! Leider war es mir nicht mehr möglich, mich im vollen Umfang um das Tier zu kümmern und ich habe ihn gegen eine Schutzgebühr und die verauslagten Kosten weitervermittelt (alles vertraglich abgesichert). Nunmehr meldet sich der ursprüngliche Besitzer und möchte das Tier zurückhaben oder von dem Verkaufserlös (ca. 270 Euro) einen Teilbetrag erhalten. Ist er im Recht? Muß ich ihn auszahlen, obwohl es meine Kosten waren, die ich beim Verkaufen geltend gemacht habe? Kann er mich wegen Diebstahl oder ähnlichem belangen, weil wir bei der "schenkung" keinen Vertrag abgeschloßen haben? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort! MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einen Vertrag kann man, von einigen Ausnahmen abgesehen, auch mündlich schließen. Wenn Sie z.B. beim Bäcker Brötchen kaufen, haben Sie mit ihm auch einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen, obwohl Sie nichts schriftlich vereinbart haben. Daher haben Sie mit Ihrem Freund einen Schenkungsvertrag über den Hund geschlossen. Für die Beantwortung Ihrer Frage wäre wichtig zu wissen, ob es Bedingungen gab, z.B. dass Sie den Hund nicht weiterverkaufen dürfen o.ä.. Sollte Ihr Freund Sie auf Zahlung eines Teilbetrages verklagen, müsste er zunächst beweisen, dass er einen Anspruch auf das Geld hat. Geht es also um den Verkauf/Schenkung/Pflege eines Tieres sollte zu Beweiszwecken und der Klarheit immer ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einen Vertrag kann man, von einigen Ausnahmen abgesehen, auch mündlich schließen. Wenn Sie z.B. beim Bäcker Brötchen kaufen, haben Sie mit ihm auch einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen, obwohl Sie nichts schriftlich vereinbart haben. Daher haben Sie mit Ihrem Freund einen Schenkungsvertrag über den Hund geschlossen. Für die Beantwortung Ihrer Frage wäre wichtig zu wissen, ob es Bedingungen gab, z.B. dass Sie den Hund nicht weiterverkaufen dürfen o.ä.. Sollte Ihr Freund Sie auf Zahlung eines Teilbetrages verklagen, müsste er zunächst beweisen, dass er einen Anspruch auf das Geld hat. Geht es also um den Verkauf/Schenkung/Pflege eines Tieres sollte zu Beweiszwecken und der Klarheit immer ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden.