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Fehlende Beweise

von Dirk R.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben am 02.08.2020 einen Havaneser Welpen per Kaufvertrag erworben. Im Vertrag wurde eine Anzahlung von 350€ verabredet, die wir umgehende geleistet haben. Nun ist der Welpe am 11.09.2020 gechipt worden und wir wollten unseren Hund am 25.09.2020 abholen. Erst auf mehrfacher Nachfrage ist der Verkäufer mit folgender Aussage an uns herangetreten " Es tut uns leid, am Sonntag (20.09.2020) ist der Hund verstorben." Der Verkäufer ist nicht bereit, uns in irgendeiner Form zu beweisen, dass der Hund tatsächlich verstorben ist. Wir bekommen weder die Nummer des Chips noch sonst einen Beweis. Haben wir die Möglichkeit, diese Informationen einzufordern, da wir nicht glauben, dass der Hund gestorben ist?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe anhand des fehlenden Nachweises, dass Sie an der Aussage zweifeln. Rechtlich gesehen, liegt hier folgende Situation vor: Sie haben mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen, den beiden Kaufvertragsparteien erfüllen müssen. Sie als Käufer müssen den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Der Verkäufer wiederrum muss im Gegenzug Ihnen den im Kaufvertrag bezeichneten Hund mangelfrei übergeben und Ihnen das Eigentum an dem Hund übertragen. Hiermit ist er im Verzug, da der vereinbarte Termin abgelaufen ist und er dies mit dem angeblichen Tod des Hundes begründet.
Da er dies bisher nur behauptet und nicht nachgewiesen hat, hätten Sie theoretisch nach wie vor einen Erfüllungsanspruch, den Sie notfalls einklagen müssten, sollte er sich weiterhin weigern. Dort müsste er dann den Tod des Hundes beweisen können. Neben dem Kosten- und dem Prozessrisiko, gilt es auch die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens zu bedenken. Ob ein Eilverfahren Aussicht auf Erfolg hätte, müsste anhand des Kaufvertrages und der Korrespondenz mit dem Verkäufer geprüft werden.
Sollte der Hund tatsächlich verstorben sein, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Lassen Sie sich daher am besten von einem Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht über die verschiedenen theoretischen Möglichkeiten und die jeweiligen realistischen Erfolgsaussichten beraten, um dann entscheiden zu können, wie Sie weiter vorgehen möchten.
 

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