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Gewährleistung

von Kristina R.

Sehr geehrte Damen und Herren, hoffe das Sie mit eventuell weiter helfen können . Wir haben vor ca 6 Wochen einen Hund von privat ohne Kaufvertrag gekauft. Zu dem Zeitpunkt hatte der Hund an einer Seite ähnlich wie Kratzspuren. Auf die Frage was es ist bei Besitzern, wurde uns gesagt, eventuell wegen dem neuen Futter oder die Frau hat sie geschorren vielleicht verletzt, der Hund war auch im Chlorwasser, eventuell darauf reagiert, aber wäre das erste Mal. Hatte sie sonst noch nie, bestimmt nichts schlimmes. Als die Hündin bei uns war wurde es nicht wirklich besser. Sind zum Arzt, hat Kortison bekommen sowie Mittel gegen Flöhe, Milben dies hat nur kurzfristig geholfen mit anderen Tierärztin gesprochen und herausgefunden, dass der Hund eine Futtermittelallergie hat , dies alles wurde denn früheren Besitzer mitgeteilt. Jetzt unsere Frage wir möchten ein Teil des Kaufpreises zurück haben, da uns verschwiegen worden ist, dass der Hund an einer Futtermittelallergie leidet und es immer Probleme und Kosten sein werden mit einem Hund der solche Probleme hat , steht und das rein rechtlich zu ? Hoffe sehr, dass sie uns helfen können . Lieben Gruß 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so ist doch ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss Ihnen, vereinfacht gesagt, einen gesunden Hund verkaufen und wenn er dies nicht tut, muss er seinen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten (Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatz oder bei Rücktritt vom Kaufvertrag Rücknahme des Hundes) nachkommen. In welcher Höhe der Kaufpreis gemindert werden kann, also z.B. zur Hälfte oder sogar ganz, hängt vom Einzelfall ab.
Da eine Futtermittelallergie nicht heilbar ist und nur die Symptome behandelt werden können, ist die gesetzlich zunächst vorgeschriebene Nachbesserung durch den Verkäufer nicht möglich, so dass eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommt. Ob zusätzlich auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt und in welcher Höhe, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, so z.B. ob Sie den Eindruck hatten, dass die Allergie bekannt war und Sie durch die Verharmlosung der Kratzer darüber getäuscht werden sollten. Da Sie als Käuferin dieses Wissen bzw. die Täuschung beweisen können müssen, müsste dies anhand der Einzelheiten besprochen und geprüft werden.
Sollten Sie sich mit dem Verkäufer nicht zwischenzeitlich geeinigt haben, wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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