zurück zur Übersicht Kreuzbandriss Yorkshire Terrier 8,3 kg 10.10.2020 von Gabriela K. Hallo, leider hat mein Hund laut Aussage des Tierarztes (gestern) einen Kreuzbandriss und ihn für Montag zur OP in die Klinik Erftstadt überwiesen. Die haben mich bereits angerufen und haben mich geschockt über die Kosten. Im Internet spricht man von 1.600 Euro, die aber nehmen 2.400 Euro und dies treibt mich nach seiner Vergiftung im Mai (Klinikkosten 800,-) und der traurigen Beerdigung meiner Mutti im April nun sozusagen fast in den Ruin. Habe ich die Möglichkeit: 1. prüfen zu lassen, ob es sich tatsächlich um einen zu operierenden Bänderriss handelt oder womöglich die Kniescheibe raus ist 2. kann ich die Rechnung auf Richtigkeit prüfen lassen? Mfg Gabriela & Gucci Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem Hund geht es mittlerweile besser und die OP ist gut verlaufen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Behandlung falsch oder gar nicht notwendig war oder wenn die OP an sich richtig war, aber ein zu hoher Betrag abgerechnet wurde, müsste dies anhand der Unterlagen geprüft werden. Wichtig in Ihren Fall ist auch, dass Sie zum einen vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten aufgeklärt wurden und in die Behandlung eingewilligt haben. Hierzu müsste die Einzelheiten des Telefonats bekannt sein. Leider ist daher an dieser Stelle keine Einschätzung möglich. Zu der Überprüfung der Rechnung müssen die dort abrechneten Posten mit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Einzelnen verglichen werden. Wenn Sie keine schriftliche Rechnung erhalten haben sollten, fordern Sie diese, sowie alle Unterlagen an (Röntgenbilder, Laborberichten, etc.) an. Statt an eine Anwalt könnten Sie sich an die Landestierärztekammer NRW wenden, die zwar keine neue Rechnung ausstellen oder die vorhandene ändern kann, diese kann aber zwischen Ihnen und der Tierklinik vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrem Hund geht es mittlerweile besser und die OP ist gut verlaufen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Behandlung falsch oder gar nicht notwendig war oder wenn die OP an sich richtig war, aber ein zu hoher Betrag abgerechnet wurde, müsste dies anhand der Unterlagen geprüft werden. Wichtig in Ihren Fall ist auch, dass Sie zum einen vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten aufgeklärt wurden und in die Behandlung eingewilligt haben. Hierzu müsste die Einzelheiten des Telefonats bekannt sein. Leider ist daher an dieser Stelle keine Einschätzung möglich. Zu der Überprüfung der Rechnung müssen die dort abrechneten Posten mit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Einzelnen verglichen werden. Wenn Sie keine schriftliche Rechnung erhalten haben sollten, fordern Sie diese, sowie alle Unterlagen an (Röntgenbilder, Laborberichten, etc.) an. Statt an eine Anwalt könnten Sie sich an die Landestierärztekammer NRW wenden, die zwar keine neue Rechnung ausstellen oder die vorhandene ändern kann, diese kann aber zwischen Ihnen und der Tierklinik vermitteln.