zurück zur Übersicht Nachbar füttert Kater 16.09.2009 von Larissa K. Hallo Frau Ann-Kathrin Fries, wir haben einen Kater, der bei uns auch raus darf. Unser Nachbar hat ihn schon öfters mit Leckerlis gefüttert. Da wir nicht unhöflich sein wollte, haben wir es einfach hin genommen. Mittlerweile lockt er ihn auch zu sich nach Hause und schmeißt ihn dann irgendwann, wenn er genug hat wieder raus. Wir haben Ihn auch schon mal darauf angesprochen, geändert hat sich nicht. Unser Kater kommt jetzt nur noch zum Schlafen nach Hause und Essen möchte er auch nichts mehr. Nun wissen wir nicht genau was wir machen sollen? Für einen guten Vorschlag wären wir Ihnen Dankbar. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Theoretisch können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da ein solcher Schritt aber dem Nachbarschaftsfrieden nicht zuträglich sein wird, sollten Sie ihn in einem sachlichen Brief oder einem ruhigen Gespräch auffordern, die Fütterung und das Einsperren Ihres Katers zu unterlassen. Vielleicht findet sich eine einvernehmliche Lösung, z.B. dass beide Seiten nur noch die halbe Ration füttern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Theoretisch können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da ein solcher Schritt aber dem Nachbarschaftsfrieden nicht zuträglich sein wird, sollten Sie ihn in einem sachlichen Brief oder einem ruhigen Gespräch auffordern, die Fütterung und das Einsperren Ihres Katers zu unterlassen. Vielleicht findet sich eine einvernehmliche Lösung, z.B. dass beide Seiten nur noch die halbe Ration füttern.