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Ein Hund im Mietvertrag erlaubt

von Juliané C.

Sehr geehrte Frau Fries. Laut Mietvertrag vom 2.Nov.1998 ist mir die Haltung "eines Hundes" erlaubt(Ehemaliger Vermieter). Der Hund ist November 2007 verstorben. Nun habe ich wieder einen Hund aufgenommen. Muß ich meinen Vermieter informieren und kann er mir die Haltung untersagen? Sicherlich ist er durch seine Tochter, die über mir wohnt, schon informiert. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da in Ihrem Mietvertrag allgemein die “Haltung eines Hundes“ erlaubt ist, spricht nichts gegen die Anschaffung eines neuen Hundes, nachdem Ihr alter Hund verstorben ist. Anders wäre es z.B. wenn ausdrücklich nur die Haltung des verstorbenen Hundes genehmigt gewesen wäre, er also mit Rasse, Name, Geburtsdatum im Mietvertrag benannt wäre.

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