zurück zur Übersicht Ein Hund im Mietvertrag erlaubt 28.02.2010 von Juliané C. Sehr geehrte Frau Fries. Laut Mietvertrag vom 2.Nov.1998 ist mir die Haltung "eines Hundes" erlaubt(Ehemaliger Vermieter). Der Hund ist November 2007 verstorben. Nun habe ich wieder einen Hund aufgenommen. Muß ich meinen Vermieter informieren und kann er mir die Haltung untersagen? Sicherlich ist er durch seine Tochter, die über mir wohnt, schon informiert. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da in Ihrem Mietvertrag allgemein die “Haltung eines Hundes“ erlaubt ist, spricht nichts gegen die Anschaffung eines neuen Hundes, nachdem Ihr alter Hund verstorben ist. Anders wäre es z.B. wenn ausdrücklich nur die Haltung des verstorbenen Hundes genehmigt gewesen wäre, er also mit Rasse, Name, Geburtsdatum im Mietvertrag benannt wäre.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da in Ihrem Mietvertrag allgemein die “Haltung eines Hundes“ erlaubt ist, spricht nichts gegen die Anschaffung eines neuen Hundes, nachdem Ihr alter Hund verstorben ist. Anders wäre es z.B. wenn ausdrücklich nur die Haltung des verstorbenen Hundes genehmigt gewesen wäre, er also mit Rasse, Name, Geburtsdatum im Mietvertrag benannt wäre.