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Beim wem sind die Hunde am besten aufgehoben? Trennung...

von Tanja M.

Hallo. Mein Partner und ich haben uns gemeinsam zwei Hunde in der Beziehung geholt. Den ersten hat er bezahlt, den zweiten ich. Bei beiden gibt es keinen Kaufvertrag. Die Hundesteuer laufen auf mich. Die Haftpflichtversicherung und OP- Versicherung, auf ihn. Am Wochenende haben wir uns getrennt und ich werde, sobald ich eine Wohnung gefunden habe, ausziehen. Er geht Vollzeit (von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr) arbeiten. Ich bin (auf noch unbestimmte Zeit) wegen u.a. Depressionen krankgeschrieben, Zuhause und beziehe Leistung vom Jobcenter. Die Hunde helfen mir mit meinen Depressionen, da ich durch sie eine Aufgabe habe. Jetzt ist meine Frage: ist es sinnvoll, wenn ich mich um die Hunde kümmere, da ich rund um die Uhr für sie da sein kann. Jedoch kann ich für die Hunde finanziell nicht so sehr sorgen wie mein Ex (Partner) und ich zusammen. Er könnte für die beiden finanziell zwar besser sorgen wie ich, aber auch nicht so wie wenn wir beide es tun. Da er noch sehr Gefühle für mich hat, sagt er, er kann es nicht ertragen die Hunde (und mich) in der neuen Wohnung zu besuchen und dann wieder heim zu sich zu gehen und auch die Hunde für immer nicht mitzunehmen. Er hat allerdings keine wirkliche Zeit für die Hunde und ich nicht wirklich Geld. Dazu muss ich noch erwähnen, dass die Hunde beide hochgradige Allergiker sind und sie speziell gekocht bekommen müssen und Homöopathische Medikamente bekommen müssen. Wenn das nicht wäre, dann könnte ich das finanziell stemmen. Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll...er möchte keinen Kompromiss eingehen, das z.b die Hunde fest bei mir sind und er aber jederzeit sie besuchen kann/ darf und er auch Betreuung (nach Feierabend und Wochenende, Urlaub) und finanziell die Hunde mitumsorgt. Also sagt er, dass er die Hunde fest nimmt. Vllt weiß ja jemand einen Rat, wie ich mit der Situation am besten umgehen kann... Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die angedachte Lösung, dass Sie sich beide nach wie vor für die Hunde und sie die dauerhafte Besitzerin der Hunde sind und er eine Art „Umgangsrecht/Besuchsrecht“ erhält, erscheint auf den ersten Blick gut und wäre, sofern Sie dies schriftlich mit Ihm vereinbaren könnten, auch hilfreich.
Da er jedoch damit (noch) nicht einverstanden ist und diese Vereinbarung in der Regel dann nicht mehr funktioniert, wenn neue Partner in´s Spiel kommen, sollte eine andere verbindliche Lösung gefunden werden. Wenn Sie z.B. einen Hund finanziell allein versorgen könnten und wenn es vertretbar ist die Hunde zu trennen, könnte überlegt werden, dass jeder einen Hund nimmt und Alleineigentümer wird. Sollten Sie sich nicht einigen können, müsste letztlich ein Gericht entscheiden.
 

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