zurück zur Übersicht Hund nach Trennung 20.10.2020 von Selina F. Hallo, mein Ex-Freund und ich haben uns letztes Jahr im Juni getrennt. Seit dem gibt es immer wieder Diskussionen um unseren Hund. Kurz zum Hintergrund: wir haben damals (2011) gemeinsam entschieden, uns einen Hund anzuschaffen. Da ich noch in der Ausbildung war, läuft der Kaufvertrag auf seinen Namen. Auch die Haftpflichtversicherung läuft auf ihn, sowie die Steuer. Vermutlich sieht es hier rechtlich sehr schwarz für mich aus, denn er beharrt darauf, dass es einzig und allein sein Hund ist, da er ihn bezahlt hat etc. pp. Ich befinde mich seit März diesen Jahres im Homeoffice und habe unseren Hund seit dem eigentlich durchgängig. Aber immer wieder beharrt er darauf, ihn mir komplett wegnehmen zu wollen, hat ihn aber in der gesamten Zeit nur wenige Tage genommen und dann auch relativ schnell wieder zurückgebracht. Ich möchte klare Verhältnisse schaffen, aber leider führt dieses Thema immer wieder zu Streit und Diskussionen. Wie sieht es hier rechtlich aus? Ist es rechtlich einzig und allein sein Hund, weil er im Kaufvertrag steht oder bestünde bei einem Rechtsstreit die Chance, dass mir der Hund "zugesprochen" wird? Beim Tierarzt ist er auf meinen Namen gemeldet, aber das zählt vermutlich nur wenig. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er den Hund tatsächlich zurückhaben wollen würde und dies nicht nur als Vorwand nutzt um wieder mit Ihnen in Kontakt zu treten bzw. Sie zu verletzten und unter Druck zu setzen, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste. Das Gericht würde dann zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen (das heißt er müsste sein Alleineigentum nachweisen können, wenn er es einklagt) und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Um zuvor beurteilen zu können, ob Sie die Alleineigentümerin des Hundes sind (was die beste Position für Sie wäre) müsste der Eigentumsverlauf bewertet werden, beginnend mit der Frage, ob er beim Kauf Alleineigentum erworben hat und Ihnen mit der Vereinbarung, dass sie beide sich einen Hund anschaffen wollen -er wollte den Hund ja offensichtlich nicht allein für sich kaufen- das Eigentum an dem Hund zur Hälfte übertragen hat und Sie beide Gemeinschaftseigentümer geworden sind. Danach muss geprüft werden was Sie bei der Trennung über den Hund vereinbart haben, was dies rechtlich bedeutet, was davon bewiesen werden kann, etc. Wichtig zu wissen wäre auch, ob er nach wie vor die aufgezählten Kosten trägt oder ob Sie allein alles bezahlen. Um einen aufwändigen und langwierigen Prozess zu vermeiden, versuchen Sie eine gütliche Lösung zu finden und halten diese zu Beweiszwecken schriftlich fest. Hierin sollte unbedingt festgehalten werden, dass Sie Alleineigentümerin des Hundes sind. Falls sie die Zahlung eines Geldbetrages vereinbaren, halten Sie den Betrag schriftlich fest und lassen sich die vollständige Zahlung von ihm bestätigen. Spätestens wenn er sich anwaltlich vertreten lässt, sollten auch Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er den Hund tatsächlich zurückhaben wollen würde und dies nicht nur als Vorwand nutzt um wieder mit Ihnen in Kontakt zu treten bzw. Sie zu verletzten und unter Druck zu setzen, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste. Das Gericht würde dann zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen (das heißt er müsste sein Alleineigentum nachweisen können, wenn er es einklagt) und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Um zuvor beurteilen zu können, ob Sie die Alleineigentümerin des Hundes sind (was die beste Position für Sie wäre) müsste der Eigentumsverlauf bewertet werden, beginnend mit der Frage, ob er beim Kauf Alleineigentum erworben hat und Ihnen mit der Vereinbarung, dass sie beide sich einen Hund anschaffen wollen -er wollte den Hund ja offensichtlich nicht allein für sich kaufen- das Eigentum an dem Hund zur Hälfte übertragen hat und Sie beide Gemeinschaftseigentümer geworden sind. Danach muss geprüft werden was Sie bei der Trennung über den Hund vereinbart haben, was dies rechtlich bedeutet, was davon bewiesen werden kann, etc. Wichtig zu wissen wäre auch, ob er nach wie vor die aufgezählten Kosten trägt oder ob Sie allein alles bezahlen. Um einen aufwändigen und langwierigen Prozess zu vermeiden, versuchen Sie eine gütliche Lösung zu finden und halten diese zu Beweiszwecken schriftlich fest. Hierin sollte unbedingt festgehalten werden, dass Sie Alleineigentümerin des Hundes sind. Falls sie die Zahlung eines Geldbetrages vereinbaren, halten Sie den Betrag schriftlich fest und lassen sich die vollständige Zahlung von ihm bestätigen. Spätestens wenn er sich anwaltlich vertreten lässt, sollten auch Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.