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Besitz/Eigentumsverhältnisse von einem Fundtier

von Darja D.

Hallo! Ich benötige rechtliche Beratung/Beistand im Fall eines Fundtieres, dessen Besitzer verstorben ist. Am 21.09.2020 ist einer Freundin eine kranke Katze zugelaufen. Die Katze hatte sich auf dem Balkon im EG niedergelassen und blieb. Das Veterinäramt fühlte sich nicht zuständig und das Anbringen eines Papierhalsbandes mit einer Telefonnummer führte nicht zu dem erwünschten Rückruf der Besitzer. Am 24.09.2020 holte ich die Katze vom Balkon ab, da sie offensichtlich krank war und starken Schnupfen hatte. Am nächsten habe ich die Katze meiner TÄ vorgestellt. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Katze dehydriert war, stark verfaulte Zähne sowie entzündetes Zahnfleisch, Schnupfen und Durchfall hatte. Zusätzlich haben wir festgestellt, dass die Katze gechipt ist. Die Versuche meiner TÄ und der Tasso-Mitarbeiter den Besitzer zu erreichen blieben erfolglos, also haben wir die Katze medizinisch versorgt. Nach dem TA-Besuch habe auch ich mehrmals versucht die Besitzer unter der von Tasso herausgegebenen Nummer zu erreichen - leider erfolglos. Ich habe unter der angegebenen Nummer eine WhatsApp-Sprachnachricht hinterlassen und die Katze per E-Mail beim zuständigen Veterinäramt und Tierheim als Fundtier gemeldet. Am 28.09.2020 gegen 18 Uhr war ich mit Sweety zu einer Kontrolluntersuchung beim TA, dabei wurde auch ein Blutbild gemacht. Am selben Tag um 20:55 Uhr wurde meine WhatsApp-Sprachnachricht abgehört. Die nächsten 14 Tage hat sich jedoch niemand bei mir zurückgemeldet. Bei der nächsten tierärztliche Kontrolluntersuchung am 08.10.2020 wurde diagnostiziert, dass ein einseitiger Nasenausfluss zurückgeblieben ist. Wegen Verdacht auf einen Fremdkörper, überwies mein TA Sweety an die HNO-Abteilung der Uniklinik in Leipzig für eine CT und Endoskopie (diese findet am 02.11. statt). Außerdem teilte mir der TA mit, dass die Mitarbeiter von Tasso beim Einwohnermeldeamt herausgefunden haben, dass der Besitzer von Sweety verstorben ist. Am 12.10.2020, zwei Wochen nachdem meine WhatApp-Nachricht abgehört wurde, meldete sich eine gewisse Frau B. bei mir zurück. Diese behauptete die Lebensgefährtin vom verstorbenen Besitzer zu sein und dass Sweety damit ihre Katze sei und sie sie zurückhaben wolle. Ich habe Frau B. mitgeteilt, dass mir von der offiziellen Seite die Information vorliegt, dass der Besitzer von Sweety verstorben ist und dass ich von ihr einen Nachweis benötige, dass die Katze tatsächlich ihr gehöre. Ich habe Frau B. gesagt, sobald mir der Nachweis vorliegt und sie für die entstandenen Tierarztkosten aufgekommen ist, werde ich ihr die Katze zurückgeben. Auf meine Frage, warum sie sich erst zwei Wochen, nachdem meine Nachricht abgehört wurde, bei mir meldet; warum sie die Katze nicht tierärztlich versorgen ließ; warum sie die Katze weder beim Tierheim noch bei Tasso als vermisst gemeldet hat usw., habe ich ausweichende Antworten bekommen. Am 14.10.2020 rief mich Frau B. erneut an und forderte mich auf ihr die Katze zurückzugeben. Das Gespräch drehte sich erneut im Kreis: Frau B. sagte, sie wolle die Katze wiederhaben und ich entgegnete, dass ich den Besitznachweis per WhatsApp brauche (meine Adresse wollte ich ihr ohne den Nachweis nicht geben, um mich vor Belästigung zu schützen). Am Ende des Gesprächs versprach Frau B. mir den Nachweis per WhatsApp zuzuschicken. Am 19.10.2020 habe ich von Frau B. eine SMS erhalten, dass ich mein Fundtier mit der vermissten Katze bei Tasso abgleichen soll. Tasso-Hotline bestätigte mir, dass Frau B. in der Zwischenzeit Sweety auf sich umgemeldet hat und als vermisst gemeldet hat. Es würde mir das Herz brechen das Tier in Verhältnisse zurückgeben zu müssen, wo es lange Zeit vernachlässigt wurde. Wie sehen Ihrer Meinung nach die Eigentümerverhältnisse in diesem Fall aus? Sollte ich einen Anwalt einschalten? Vielen Dank für die Hilfe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der geschilderte Fall zeigt, wie wichtig es ist sich mit dem Tabu-Thema Tod zu beschäftigen und auch Vorsorge für die eigenen Tiere zu treffen.
Grundsätzliches zu diesem Thema vorweg:
Verstirbt der Eigentümer des Tieres, so gehören auch die Tiere zu der Erbmasse und gehören automatisch dem Erben bzw. wenn es mehrere Personen sind der Erbengemeinschaft. Da der Erbe/die Erbengemeinschaft in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten, ist er/sie nun der neue Eigentümer des Haustieres und kann darüber nach seinem Willen verfügen.
Hat der Verstorbene nichts hinsichtlich des Haustieres in einem Testament verfügt und kann oder will der Erbe den Hund nicht behalten, so landen diese Tiere oft im Tierheim, was wahrscheinlich jedoch gerade nicht der Wille des Verstorbenen war.  Sofern es keine Erben gibt oder alle möglichen Erben das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen haben, erbt letztlich der Staat und wäre damit im Zweifel Eigentümer des Hundes.
In Ihrem konkreten Fall dürfen Sie die Dame auffordern, Ihnen zum Nachweis ihrer Berechtigung einen Eigentumsnachweis bzw. den Erbschein vorzulegen. Da Sie eine fremde Katze auf eigene Kosten sowohl mit Futter und den notwendigen Tierärztlichen Behandlungen versorgt haben, dürften Sie die Herausgabe des Weiteren von der vollständigen Zahlung der Summe abhängig machen. Zwar ist es rechtlich umstritten, ob ein solches Zurückbehaltungsrecht an Haustieren überhaupt wirksam ist, im Einzelfall müsste letztlich ein Gericht darüber entscheiden.
Bei weiteren Beratungsbedarf oder wenn die Dame einen Anwalt einschaltet sollten auch Sie sich Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 
 

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