zurück zur Übersicht Katze Momo 25.10.2020 von Barbara B. Anfrage: habe 3 Katzen auf meinem Grundstück. Hinter unserem Haus sind Schrebergarten Anlagen. Wir sind eine Gemeinde mit vielen älteren Menschen. Eine meiner Katzen wird ständig von einer älteren Dame und Ihrer Tochter / Enkel gefüttert. Durch Tasso Suchplakate hat diese meine Telefonnummer und Handynr. Wenn die ältere Dame meine Katze Momo anspricht, dann spricht die Katze mit diesem Menschen. Kann jeder der will einen Freigänger füttern und sich an sich binden, nur weil man Rentner ist und mehr Zeit hat und es schön findet wenn die Katze neben einem liegt in der Sonne? Darf man dann auch drohen, dass man den Tierschutz oder das Tierheim verständigt wenn man die Katze dann nicht auf Kommando (durch Anrufe) abholen kommt? Weil man bedenken hat, die Katze sei nicht ausreichend gefüttert oder versorget obwohl diese ein Halsband mit Adresskapsel trägt? Als Sie jetzt zwei Wochen bei uns eingesperrt war, teilte die Dame mit das Sie die Katze gerne hätte. Kann ich mir einfach im Gartenweg eine Katze auswählen und mitteilen das ich diese gerne hätte? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Ich nehme an, dass Sie die Dame bereits mündlich aufgefordert haben, dies zu unterlassen. Da dies nicht respektiert wird, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner lesenswerten Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Dame können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Ich nehme an, dass Sie die Dame bereits mündlich aufgefordert haben, dies zu unterlassen. Da dies nicht respektiert wird, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner lesenswerten Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Dame können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.