zurück zur Übersicht Welpen Verkauf 26.10.2020 von Meike C. Guten Tag Wir haben Welpen bekommen... Nun wollte eine Dame die 700 km entfernt wohnt einen haben...sie hat eine Anzahlung via Überweisung geleistet, da der Weg so weit war...habe ihr dann einen Vertrag mit meiner Unterschrift über Handy geschickt... Nach ein paar Tagen war mir diese Frau mehr als fragwürdig...jetzt würde ich gerne von dem Verkauf zurück treten...darf ich das? Ihre Anzahlung wird selbstverständlich erstattet. Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, ob jegliche Korrespondenz mit der Käuferin über´s Telefon gelaufen ist und Sie den Hund gewissermaßen „Blind“ verkauft haben oder die Käuferin zuvor schon bei Ihnen zu Besuch war und sie die Vertragsverhandlungen persönlich geführt haben. Sollte der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein, da dies grundsätzlich auch per WhatsApp oder E-Mail möglich ist, spricht Ihre Schilderung für einen Vertragsabschluss. Sie können als Verkäuferin zurücktreten, wenn Ihnen entweder aus dem Kaufvertrag ein solches Recht zusteht oder wenn Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben, z.B. wenn die Käuferin Sie getäuscht hätte. Da Sie schreiben, die Käuferin sei „mehr als fragwürdig“ müssten die Einzelheiten dazu bekannt sein um zu prüfen, ob sich hieraus ein Rücktrittsrecht ergibt. Unabhängig davon, können Sie sich mit der Käuferin aber auch einigen, dass Sie den Kaufvertrag einvernehmlich aufheben und Sie die Anzahlung unverzüglich komplett erstatten. Dies sollten Sie zu Beweiszwecken schriftlich festhalten, wobei dies dann auch per WhatsApp möglich wäre.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, ob jegliche Korrespondenz mit der Käuferin über´s Telefon gelaufen ist und Sie den Hund gewissermaßen „Blind“ verkauft haben oder die Käuferin zuvor schon bei Ihnen zu Besuch war und sie die Vertragsverhandlungen persönlich geführt haben. Sollte der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein, da dies grundsätzlich auch per WhatsApp oder E-Mail möglich ist, spricht Ihre Schilderung für einen Vertragsabschluss. Sie können als Verkäuferin zurücktreten, wenn Ihnen entweder aus dem Kaufvertrag ein solches Recht zusteht oder wenn Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben, z.B. wenn die Käuferin Sie getäuscht hätte. Da Sie schreiben, die Käuferin sei „mehr als fragwürdig“ müssten die Einzelheiten dazu bekannt sein um zu prüfen, ob sich hieraus ein Rücktrittsrecht ergibt. Unabhängig davon, können Sie sich mit der Käuferin aber auch einigen, dass Sie den Kaufvertrag einvernehmlich aufheben und Sie die Anzahlung unverzüglich komplett erstatten. Dies sollten Sie zu Beweiszwecken schriftlich festhalten, wobei dies dann auch per WhatsApp möglich wäre.