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welpenkäuferin will anzahlung zurück

von petra f.

hallo frau fries ! meine hündin hatte leider welpen bekommen die ich nun in liebe vollen händen mit kauf und schutzvertrag verkauf nun hatte sich über meine tierwelt eine frau gemeldet die eins der kleinen haben wollte aber ich die kleine festhalten sollte ich sagte dann aber nur wenn sie mir eine anzahlung von 50€ machen halte ich sie fest nun gut das tat sie auch und dachte sie nimmt die kleine.doch jetzt kam es ein tag vorher sagte sie noch in einer mail ich solle sie chipen lassen ich bekomme das geld am nächsten tag wenn sie,sie abholt das tat ich auch.am nächsten tag wartete ich bis zum abend doch keiner kam,ich versuchte mehr mals auf handy doch keiner ging dranne. am nächsten tag dann die mail sie sei auf glatteis ausgerutscht und habe sich den fuß gebrochen und war im khs und konnte deswegen nicht kommen und ihr mann sei auf montage aber sie wolle die kleine aufjeden fall noch.als ich fragte wann sie die kleine holen käme bittete sie mich die kleine bis zum 23.2.10 noch zu halten also gut was ich auch tat obwohl ich sie schon mehr mals hätte abgeben können tat ich es nicht.jetzt schrieb ich sie wieder an weil ich nichts mehr hörte von ihr bis vor 2-3 tagen wo sie mir sagte sie wolle sie jetzt doch nicht mehr sondern ihr geld zurück und mir zeit bis zum 10.3 gibt um das geld ihr zurück zu überweisen ansonsten würde sie mich verklagen.ich sagte das ich ihr es nicht geben würde da ich ja dadurch das ich die kleine länger als geplant festgehalten habe auch kosten hatte die nicht geplant waren wie futter und das chipen nagut das chipen bekomme ich ja dann wenn sie jemand anders nimmt aber das futter was ich für welpen extra kauften muste die ganze zeit über wo ich dachte das sie die kleine maus nimmt weil sie ihr ja auch einen namen gegeben hatte. was soll ich nun tun bin ich im recht ihr das geld nicht zu geben oder hat sie recht das geld zurück zu verlangen? ich danke im vorraus für eine antwort. mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste zunächst der abgeschlossene Kaufvertrag eingesehen werden, um zu sehen, was dort zum Thema Rücktritt/Rücknahme steht und z.B. ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Sie sollten die Mehrkosten, die Ihnen für die Versorgung und Betreuung des Welpen entstanden sind, vom Zeitpunkt des ersten eigentlichen Übergabedatums bis zum Datum der Rückforderung ausrechnen und schriftlich bei der Dame geltend machen. Diese werden die Anzahlung von 50,00 € mit Sicherheit übersteigen. Falls die Dame dann von der Rückzahlung der Anzahlung absieht, könnten Sie überlegen die Sache auf sich beruhen zu lassen oder Ihre Kosten dennoch einzufordern. Lassen Sie sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlich beraten.

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