zurück zur Übersicht Ummeldung Tierhalter 03.11.2020 von Petra F. Im Übernahme-Vertrag mit dem Tierheim steht unter $2 Sondervereinbarung, dass aus Datenschutz rechtlichen Gründen eine Ummeldung auf meinen Namen nicht durchgeführt werden sollte. Ist das zulässig? Darf ich mein Tier dennoch auf meinen Namen ummelden? Ich bin seit 1 Jahr die Tierhalterin. Vielen Dank! Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Diese Klausel erscheint mir sehr zweifelhaft. Hier wäre die Begründung gegen welche Datenschutzrechtliche Normen denn mit einer Ummeldung auf Sie angeblich verstoßen werden würde, interessant. Zur konkreten Bewertung müsste allerdings der komplette Wortlaut der Klausel und auch der übrige Vertragstext eingesehen werden. Zu prüfen wäre dann zunächst ob das Tierheim sich das Eigentums an dem Hund vorbehalten hat, dann die Klausel (ob es sich um ein Verbot oder eine Handlungsempfehlung handelt) und im Anschluss was für den Fall des Verstoßes als Sanktion vorgesehen ist und ob dies überhaupt wirksam ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Diese Klausel erscheint mir sehr zweifelhaft. Hier wäre die Begründung gegen welche Datenschutzrechtliche Normen denn mit einer Ummeldung auf Sie angeblich verstoßen werden würde, interessant. Zur konkreten Bewertung müsste allerdings der komplette Wortlaut der Klausel und auch der übrige Vertragstext eingesehen werden. Zu prüfen wäre dann zunächst ob das Tierheim sich das Eigentums an dem Hund vorbehalten hat, dann die Klausel (ob es sich um ein Verbot oder eine Handlungsempfehlung handelt) und im Anschluss was für den Fall des Verstoßes als Sanktion vorgesehen ist und ob dies überhaupt wirksam ist.