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Kater von Hunden verletzt - Versicherung zahlt wg. Vorerkrankungen nur die Hälfte der Arztkosten

von Franziska Z.

Sehr geehrte Frau Fries, unser Nachbar hat drei Jagdhunde, von denen einer leider überhaupt nicht hört. Der Hund jagt in regelmäßigen Abständen unseren Kater und folgt diesem bis auf unsere Terrasse, wo sich unser Kater dann auf eine Terassentrennwand flüchtet. Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung und haben den Nachbar schon mehrfach darum gebeten, den Hund in Häusernähe anzuleinen, worauf dieser erwiderte, dass seine Hunde ihn sowieso im Feld jagen. Es war also nur eine Frage der Zeit, dass von einem Nachbarn beobachtet wurde, wie der besagte Hundehalter verzweifelt versuchte eines Abends seine Hunde unter Kontrolle zu bekommen, die unseren Kater hetzten und beobachtete wie dieser unseren Kater einfach liegen ließ und weiter ging. Unser Kater musste daraufhin in die Tierklinik, weil er seine Hintergliedmaßen nicht mehr bewegen konnte und extrem schwach und apathisch war und wir ihn sonst hätten einschläfern lassen müssen. In der Tierklinik mussten dann eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt werden, um nach dem Ausschlussprinzip seinen stark bedenklichen Allgemeinzustand zu erklären. Die Tierärzte stellten dabei einige Vorerkrankungen wie eine Nierenerkrankung und Probleme mit der Bandscheibe fest. Seine Blutwerte seien aber in einem guten Bereich und stünden in keinem Verhältnis zu seiner schlechten Verfassung. Man fand aber auch Hundebisse und ein walnullgroßes Hämatom im Lendenwirbelbereich, was für seine hohe Schmerzempfindlichkeit verantwortlich war. Die Versicherung des Hundehalters möchte aufgrund der Teilschuld nur die Hälfte des Schadens bezahlen, was unserer Meinung im Anbetracht der Vorgeschichte und der Tatsache, dass es drei Hunde waren, die unseren Kater gejagt haben, deutlich zu wenig ist. Sie haben außerdem deutlich gemacht, dass sie freundlicherweise auf die Prüfung der Tierarztkosten verzichten, da bei der Untersuchung auch einige Vorerkrankungen zu Tage kamen. Fakt ist aber, dass der Kater bis zu diesem Vorfall einen gesunden Eindruck gemacht hat und aufgrund des Schockgeschehens beinahe in der Klinik verstorben ist. Aus tierärztlicher Sicht waren alle durchgeführten Untersuchungen notwendig, um herauszufinden, warum der Kater so schwach ist. Zwar wurden dabei Vorerkrankungen diagnostiziert, diese standen aber auch nicht im Verhältnis zu seinem schlechten Zustand, was darauf schließen lässt, dass er aufgrund der Hundeaggression so schwach war. Außerdem haben wir keine Nachfolgekosten für die Therapie seines Bandscheibenvorfalls in Rechnung gestellt, lediglich die Kosten, die unmittelbar nach dem Vorfall während seines Klinikaufenthalts entstanden sind. Wären die Hunde nicht auf ihn los gegangen, hätte man den Kater auch nicht in die Klinik bringen müssen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist gängige Praxis der Versicherer (unabhängig von welcher), dass bei einem Vorfall mit zwei Tieren auch nur die Hälfte bezahlt wird. Oft ist dies allerdings keine angemessene Quote und sollte überprüft werden.
Welche Quote in Ihrem Fall angemessen ist, läßt sich leider nicht pauschal beantworten, dazu müssten die medizinischen Unterlagen und insbesondere die Korrespondenz mit der Versicherung eingesehen werden, da interessant wäre, woraus sich nach Meinung der Versicherung denn Ihre Teilschuld ergeben soll.
 
Da aus meiner langjährigen Erfahrung erst nach Beauftragung eines Rechtsanwalts von der Versicherung mehr gezahlt wird, überlegen Sie, ob Sie die Versicherung selbst nochmals schriftlich auffordern, den restlichen Betrag bis zu einem bestimmten Termin an Sie zu überweisen oder ob Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vertreten lassen.
Des Weiteren können Sie den Beißvorfall dem zuständigen Ordnungsamt melden damit geprüft wird, ob der Hund als gefährlich im Sinne von § 2 Absatz 2 Nr. 3 HundeVO gilt, da er nachweislich durch einen Zeugen, unkontrolliert ein anderes Tier gehetzt hat.
 
 

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