zurück zur Übersicht Tierschutzvertrag 07.11.2020 von Melanie S. Hallo, ich habe nun fast 2 Jahre 2 kleine Hunde aus dem Tierschutz (Rumänien) gehabt als Pflegestelle, nun sind sie vermittelt worden und ich komme damit gar nicht klar, da die neue Besitzerin mich überall blockiert hat, so dass ich von meinen Mäusen nichts mehr sehe und höre, ich will ja nach 4 Wochen nicht sagen, dass es ihnen nicht gut geht, aber ich möchte was von ihnen höhren oder sehen. Nun steht mein Name ja nicht in dem Tierschutzvertrag nur das ich der Übergeber bin, da es bei mir in der Nähe keine Anwälte gibt die auf sowas spezialisiert sind, frage ich hier nach. Der Verein sagt mir nur, dass sie nichts machen können wegen dem Vertrag.. können Sie mir helfen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich nach den zwei Jahren der Pflege um die Hunde sorgen und wissen möchten wie es ihnen geht, ist menschlich nachvollziehbar, ich bitte jedoch um Verständnis für die emotionslose sachliche Antwort. Aufgrund des (mündlich oder schriftlich geschlossenen) Pflegestellenvertrags (rechtlich: Verwahrungsvertrag), den Sie mit Tierschutzverein geschlossen hatten, ist der Verein Eigentümer der Hunde geblieben und Sie „nur“ Besitzerin der beiden Hunde, mit der Pflicht bei Vermittlung entweder zur Rückgabe an den Verein oder eben zur Übergabe an die neue Halterin, so wie in Ihrem Fall. Einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen die neue Halterin haben Sie daher leider nicht. Bitten Sie den Tierschutzverein, ob er als Vertragspartner nicht ein aktuelles Foto der beiden Hunde bekommen könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich nach den zwei Jahren der Pflege um die Hunde sorgen und wissen möchten wie es ihnen geht, ist menschlich nachvollziehbar, ich bitte jedoch um Verständnis für die emotionslose sachliche Antwort. Aufgrund des (mündlich oder schriftlich geschlossenen) Pflegestellenvertrags (rechtlich: Verwahrungsvertrag), den Sie mit Tierschutzverein geschlossen hatten, ist der Verein Eigentümer der Hunde geblieben und Sie „nur“ Besitzerin der beiden Hunde, mit der Pflicht bei Vermittlung entweder zur Rückgabe an den Verein oder eben zur Übergabe an die neue Halterin, so wie in Ihrem Fall. Einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen die neue Halterin haben Sie daher leider nicht. Bitten Sie den Tierschutzverein, ob er als Vertragspartner nicht ein aktuelles Foto der beiden Hunde bekommen könnte.