zurück zur Übersicht Direktvermittlung / Adoption eine Hundes aus Rumänien 18.11.2020 von Gaby S. Sehr geehrte Frau Fries, mich würde interessieren, ob man Hunde aus Rumänien als Direktvermittlung / Adoption nach Deutschland bringen kann. Das heißt die rumänische Besitzerin / Eigentümerin der Hunde, möchte ihre Hunde nach Deutschland per Direktvermittlung / Adoption vermitteln. Was muss die Dame in Rumänien dafür besitzen oder haben an Genehmigungen, dass sie privat also ohne Verein /Tier-Organisation das machen dürfte/ könnte. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Wichtig ist z.B. um wie viele Hunde es sich handelt, ob es sich um eine einmalige Vermittlung nach Deutschland handelt oder ob wiederholt Hunde nach Deutschland vermittelt werden sollen, also ob § 11 Tierschutzgesetz anwendbar ist. Unabhängig davon, sind natürlich die europäischen und deutschen Transport- und Seuchenrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die Pflicht, dass ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden muss, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21. Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden. Dies gilt auch für Privatpersonen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Wichtig ist z.B. um wie viele Hunde es sich handelt, ob es sich um eine einmalige Vermittlung nach Deutschland handelt oder ob wiederholt Hunde nach Deutschland vermittelt werden sollen, also ob § 11 Tierschutzgesetz anwendbar ist. Unabhängig davon, sind natürlich die europäischen und deutschen Transport- und Seuchenrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die Pflicht, dass ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden muss, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21. Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden. Dies gilt auch für Privatpersonen.