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Unterschlagung meiner Hündin

von Nicole B.

Ich hatte eine OP und ein Bekannter erklärte sich bereit, sich in der Zeit um meine Hündin zu kümmern. Als ich sie nach 3 Monaten (so lange dauerte die Genesung) wieder haben wollte, erzählte er mir, dass er einen Schaden an ihr verursacht hat, den er mir solange vorenthalten hatte. Sie müsste operiert werden (Kreuzbandriss). Den Schaden wollte er beheben und dann würde ich meine Hündin wieder bekommen. Seitdem erreicht und trifft man ihn überhaupt nicht mehr an. Rat habe ich mir beim Ordnungsamt gesucht. Die können aber angeblich nichts machen. Sie haben ihn nur angeschrieben, weil er den Hund nicht gemeldet hat. Ich solle es zivilrechtlich klären. Wie kann ich nun meine Hündin zurück bekommen? Ich kann sie ja nicht einfach aus der Wohnung holen. Bitte helfen sie mir.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider passiert es regelmäßig, dass die Pflegeperson den Hund verschenkt, verkauft oder sogar ins Tierheim gibt. Sie können Ihren Bekannten beim Amtsgericht an seinem Wohnort auf Herausgabe der Hündin verklagen. Dazu müssen Sie beweisen, dass Sie Eigentümerin der Hündin sind. Falls Ihr Bekannter behauptet, Sie hätten ihm die Hündin geschenkt, müssen Sie beweisen, dass es sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine befristete Pflegestelle handelte. Zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten kann an dieser Stelle nichts gesagt werden.

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