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Problemhund aus dem Ausland, Verein hilft nicht weiter

von Saskia G.

Hallo, Ich befinde mich zur Zeit in einer ziemlich verzwickten Situation. Nach viel eigener positiver Erfahrung mit Tierschutzhunden und nach einiger Suche habe ich mir von einem rumänischen Tierschutzverein einen Hund ausgesucht, der vor 4 Wochen bei uns in Deutschland ankam. Nach dem ersten Wochenende war bereits klar - er verhält sich definitiv nicht so wie beschrieben. Klar, es ist ein komplett neues Leben für ihn und er hat viel Stress durch die Reise und die vielen neuen Eindrücke. Leider machte sich seine Unsicherheit aber durch beißen sichtbar. Ich bin seine Bezugsperson, alle anderen müssen sich in Acht nehmen... So ein Verhalten kenne ich von keinem unserer bisherigen Hunde.. Naja, mir gehts jetzt aber darum: wir haben uns nach einiger Tiertrainerbetreuung, Tierarztuntersuchungen, Tierheimunterbringung etc. dafür entschieden, ihn leider abzugeben. Die Tierheime helfen uns aber leider nicht bei der Übernahme. Meiner Meinung nach sollte der dazugehörige Tierschutzverein den Hund wieder zurücknehmen, vor allem weil sie sich für ein Jahr Eigentumsvorbehalt zugesichert haben (alles natürlich zum Schutz des Tieres). Sie helfen uns allerdings in keinster Form für eine gute Lösung und der Hund leidet am meisten unter der Situation. Das Problem ist jetzt, im Vertrag sind Klauseln wie "Ist keine geeignete Pflegestelle frei, verbleibt das Tier solange im Haushalt des Übernehmens, entweder bis eine Pflegestelle frei bzw. das Tier neu vermittelt ist. Im Falle, dass das Tier den Haushalt sofort verlassen muss, verpflichtet sich der Übernehmer für etwaige Unterbringungskosten in einer Hundepension täglich aufzukommen, bis ein passender Platz gefunden wird.". Die Mitarbeiter des Vereins haben noch nicht mal nach einer (passenden) Pflegestelle nachgeschaut und sind nur froh, wenn sie den Hund ohne Aufwand los werden. Sind diese Klauseln für eine Abgabe v.a. unter Eigentumsvorbehalt rechtskräftig und kann sich der Verein wirklich so zurückziehen? Ich würde sonst nämlich gern etwas mehr Druck machen, sie verweisen aber immer auf den unterschriebenen Übernahmevertrag und sagen es gäbe keine Pflegestelle (ohne sich davor intern nach einer umgeschaut zu haben)... Vielen lieben Dank schon mal :)

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist sowohl für Sie und Ihre Familie als auch für den Hund eine sehr stressige Situation. Ich hoffe, dass die nächste Stelle sein endgültiges Zuhause wird.
Dass die Tierheime den Hund nicht übernehmen können/möchten ist nachvollziehbar, so ist doch der Verein, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben und der aufgrund eben jenen Vertrags noch Eigentümer ist, in der Pflicht und in der Verantwortung den Hund zurückzunehmen.
Unabhängig von der rechtlichen bisher noch nicht höchstrichterlich geklärten Frage, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder eine Art Verwahrungsvertrag sind, könnten die genannten Klauseln unwirksam sein, da Sie überraschen und zu Ihren Lasten formuliert sind. Der Verein hätte es, so wie Sie schreiben, letztlich in der Hand durch schleppende oder unterlassene Suche nach einer Pflegestelle die Rückgabe des Hundes zu vereiteln.
Da für eine verbindliche Prüfung jedoch der gesamte Vertragstext und die bisherige Korrespondenz mit dem Verein eingesehen werden müsste, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um prüfen zu lassen, ob z.B. im Wege eines Eilverfahrens die Rücknahme des Hundes durchgesetzt werden könnte oder welche anderen Schritte sinnvoll sind.
 

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